Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe/ Bettensteuer

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Kulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt. / copyright: Dieter Schütz / pixelio.de
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Kulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt.
copyright: Dieter Schütz / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Kulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt. Die Klage eines Kölner Hotels wurde damit abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt weder landesrechtlich noch verfassungsrechtlich gehindert sei, die Abgabe zu erheben.

Die Kulturförderabgabe (auch Bettensteuer genannt) sei eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Es handele sich bei ihr auch nicht um eine Art Umsatzsteuer, die nur vom Bund erhoben werden könne. Die Stadt sei außerdem nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen generell von der Besteuerung auszunehmen. Die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz des Bundes vorgenommene Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben stehe ebenfalls der Kulturförderabgabe nicht entgegen (Az 24 K 6736/10). Die Klage eines Kölner Hotels wurde damit abgewiesen.  Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Verwaltungsgericht
Köln die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen zugelassen.

Oberbürgermeister Jürgen Roters begrüßt die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts: “Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil. Es bestätigt in vollem Umfang die Haltung der Stadt Köln.” Auch Stadtkämmerin Gabriele C. Klug freut das Urteil: “Bei uns hat kein Zweifel bestanden, dass unsere Rechtsauffassung richtig ist. Das Verwaltungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Kulturförderabgabe. Wir werden jetzt sorgfältig den weiteren Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung beobachten.”

Der Rat der Stadt Köln hatte die Kulturförderabgabe am 23. März 2010 beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2010 werden in Köln Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen besteuert. Der Abgabensatz beträgt 5 Prozent des Übernachtungspreises. Die Kulturförderabgabe wurde als Maßnahme zur Verringerung des städtischen Haushaltsdefizits beschlossen. Die zu erwartenden Einnahmen fließen praktisch als Gegenleistung in die Bereiche Kultur, Bildung und Tourismus.

Entgegen Befürchtungen von Kritikern der Kulturförderabgabe haben sich die Übernachtungszahlen in Köln in den vergangenen Monaten positiv entwickelt. So stieg die Zahl der Übernachtungen in Köln von Januar bis Mai 2011 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15,1 Prozent. Allein im Monat Mai übernachteten in Köln 20,8 Prozent mehr Gäste.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.