Kölner Hotelier klagt gegen Bettensteuer

Die Bettensteuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten. Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnungssteuer am nächsten, so die Stadt Köln. / copyright: Dieter Schütz / pixelio.de
Die Bettensteuer wird auf den besonderen Aufwand erhoben, der in diesem Fall darin besteht, nicht zu Hause, sondern in einem Hotel zu übernachten. Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnungssteuer am nächsten, so die Stadt Köln.
copyright: Dieter Schütz / pixelio.de

Die Bettensteuer in Köln beschäftigt nun auch die Justiz. Ein Kölner Hotelier habe beim Verwaltungsgericht der Stadt Klage gegen die Extra-Steuer auf Übernachtungen eingereicht, teilte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband am Mittwoch mit. Zugleich habe er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

“Wir hoffen, dass das Gericht die Dringlichkeit der Sache erkennt und zeitnah eine Entscheidung trifft”, sagte der Geschäftsführer der Dehoga Niederrhein, Christoph Becker. “Je kürzer und weniger die Bettensteuer in und für Köln Schaden anrichtet, desto besser.” Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Hotel- und Gaststättenverband-Kreisgruppe Köln sagte, er würde sich freuen, wenn die Stadt die Steuer bis zur gerichtlichen Entscheidung aussetze.

Der Rat der Stadt Köln hatte im März als erste Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eine Satzung zur Einführung der als Kulturförderabgabe bezeichneten Steuer beschlossen. Seit Oktober wird die Steuer auf alle Hotelübernachtungen erhoben.

Autor: Redaktion/ dapd