Graue und rosafarbene Führerscheine sind im EU-Ausland weiterhin gültig

Immer wieder kommt es zu Beanstandungen, stellenweise werden gegen Urlauber, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, sogar Bußgelder verhängt. / copyright: Rainer Sturm / pixelio.de
Immer wieder kommt es zu Beanstandungen, stellenweise werden gegen Urlauber, die noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, sogar Bußgelder verhängt.
copyright: Rainer Sturm / pixelio.de

Autofahrern, die noch mit einem alten Führerschein unterwegs sind, droht bei Reisen im EU-Ausland eine böse Überraschung: Denn obwohl sich alle EU-Länder verpflichtet haben, die nationalen Führerscheine der Mitgliedsstaaten anzuerkennen, hat sich dies offenbar noch nicht bis zu jeder Polizeidienststelle herumgesprochen.

Kontrolleure oft nicht über die Rechtslage informiert

«Wir bekommen regelmäßig Berichte über Probleme mit alten Führerscheinen bei Fahrzeugkontrollen», sagt Theo Wolsing von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Bei vielen Polizisten im Ausland herrscht hier leider offenbar noch Unkenntnis.» Wolsing rät, in seiner solchen Situation zwar Ruhe zu bewahren – zugleich aber auch zu versuchen, sein Recht durchzusetzen. «Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt», laute der unmissverständliche Satz in der sogenannten EU-Führerscheinrichtlinie. «Das kann man den Beamten dann ruhig auch sagen», betont Wolsing.

Wer ganz sicher gehen will, nimmt den Wortlaut der EU-Richtlinie gleich mit in den Urlaub: Die Verbraucherzentrale NRW bietet sie auf ihrer Internetseite www.vz-nrw.de unter dem Menüpunkt «Reise, Mobilität + Freizeit» zum Herunterladen und Ausdrucken an – nicht nur auf Deutsch, sondern in insgesamt 22 in der EU gesprochenen Sprachen. «Oft resultiert solcher Ärger auch einfach aus einem Missverständnis, einem sprachlichen Problem», sagt Wolsing. Das wolle man auf diese Weise vermeiden.

Fehlerhafte Bußgeldbescheide lassen sich anfechten

Manchmal allerdings helfe auch das Vorzeigen der Führerscheinrichtlinie nichts, erläutert Wolsing. «Dann kommt man nicht an einem Bußgeld vorbei.» Immerhin könne man in aller Regel weiterfahren, da die Fahrberechtigung als solche im Allgemeinen nicht angezweifelt werde – es fehle nur das Dokument darüber. «Wichtig ist, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden», sagt Theo Wolsing von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dann könne man später auch mit Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwaltes dagegen vorgehen. «Man sollte sich aber zuvor überlegen, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Solche Strafen sind in vielen Fällen nicht höher als 30 oder 40 Euro.»

Völlig auf der sicheren Seite ist man, wenn man rechtzeitig vor der Reise seinen alten Führerschein gegen einen neuen im Scheckkartenformat umtauscht. Das kostet nach Angaben der Verbraucherzentrale 24 Euro, dauert aber je nach Wohnort bisweilen einige Wochen. «Daher ist es ratsam, sich nach den Bearbeitungszeiten zu erkundigen», sagt Theo Wolsing. Wer das EU-einheitliche Dokument sein Eigen nenne, müsse sich auf Reisen keine Sorgen mehr machen: «Über Probleme mit den neuen Führerscheinen haben wir keine Berichte vorliegen», sagt Verkehrsexperte Theo Wolsing.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion