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Im Zusammenhang mit dem rechtsextremistischen Kölner “Anti – Islamisierungskongress” vor zwei Jahren hat das Verwaltungsgericht Köln Polizeimaßnahmen gegen Gegendemonstranten für im Wesentlichen rechtswidrig erklärt. Nach Angaben des Gerichts wurden damit zwei Klagen weitgehend stattgegeben.
Die beiden Kläger hatten der Polizei vorgeworfen, unverhältnismäßig gegen die Gegner der rechten Veranstaltung vorgegangen zu sein. So hätten Polizisten die Gegendemonstranten unter anderem zunächst vom Ort des «Anti – Islamisierungskongress» ferngehalten und sie später über mehrere Stunden festgehalten, um deren Identität zu überprüfen.
Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht jetzt weitgehend an. Die Richter hielten insbesondere die Einkesselung der Gegendemonstranten und das mehrstündige Festhalten in der Gefangenensammelstelle in Brühl für nicht gerechtfertigt. Dieses Vorgehen habe nicht den aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergebenden hohen Anforderungen für derartige Maßnahmen entsprochen.
Bei den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande des «Anti – Islamisierungskongresses» in der Kölner Innenstadt waren im September vor zwei Jahren 269 Menschen festgenommen worden, 75 von ihnen waren minderjährig, drei sogar Kinder. Dies sorgte für Kritik an der Einsatzleitung der Polizei. Weitere 135 Personen wurden nach Angaben der Polizei zur Feststellung der Personalien kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Insgesamt hatten mehrere Tausend Kölner gegen eine von der rechtspopulistischen Bürgerbewegung «Pro Köln» in der Kölner Altstadt geplante Kundgebung demonstriert.
Gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Autor: ddp