Winterreifen sorgen in der kalten Jahreszeit für eine sichere Fahrt. “Die Faustregel für die Montage lautet von O bis O – also von Oktober bis Ostern. Damit sind Autofahrer auch rechtlich auf der sicheren Seite, denn der Gesetzgeber schreibt eine den Witterungsverhältnissen angemessene Bereifung vor”, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.
Durch ihr stärker verzahntes Profil und die speziell an die Kälte angepasste Gummimischung haften Winterreifen bei Schnee und Eis erheblich besser auf der Fahrbahn. Beim Kauf von neuen Pneus auf das Schneeflockensymbol achten. Reifen, die lediglich die M+S-Bezeichnung für Matsch und Schnee tragen, sind häufig nur eingeschränkt wintertauglich, obwohl sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das gilt auch für Ganzjahres- oder Allwetterreifen. “Sie sind nur ein Kompromiss für diejenigen, die nicht zwingend auf ihr Auto bei starken Schneefällen, Eis oder Tauwetter angewiesen sind. Generell leisten diese Gummis sowohl im Winter als auch im Sommer weniger als spezielle Winter- oder Sommerreifen”, betont Sander.
Nicht älter als sechs Jahre
Vor der Montage den Luftdruck der Winterreifen kontrollieren und die Pneus genau prüfen. Reifen mit Rissen oder Beulen gewährleisten keine ausreichende Sicherheit. Das gilt auch für Gummis mit einem Profil von unter vier Millimetern oder einem Alter von mehr als sechs Jahren. Das Alter lässt sich mit Hilfe der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand ermitteln. Die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche, die letzten beiden für das Jahr.
Reifendruck-Kontrollsystem neu kalibrieren
Für neue Autos, Geländewagen und Wohnmobile bis zu 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist ein elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) vorgeschrieben. Wichtig: Beim Reifenwechsel muss das RDKS neu kalibriert werden. Hierzu die Betriebsanleitung des Fahrzeugs beachten. Technische Laien suchen besser einen Fachbetrieb auf. Das RDKS überwacht automatisch den Reifendruck und warnt im Cockpit vor Abweichungen. Übrigens: “Ein defektes oder deaktiviertes RDKS gilt bei der Hauptuntersuchung als Mangel, der umgehend zu beseitigen ist”, sagt der TÜV Rheinland-Experte.
Autor: Redaktion / TÜV Rheinland