Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) darf weiter vor E-Zigaretten warnen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies einen Antrag eines Vertreibers von E-Zigaretten zurück, der dem Ministerium bestimmte Äußerungen und Warnungen vor dem Produkt untersagen sollte, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Die Äußerungen des Ministeriums verstoßen demnach nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Die Einschätzung des Ministeriums, wonach es sich bei E-Zigaretten um ein Arzneimittel handele, ist laut Gericht vertretbar. Steffens hatte Mitte Dezember 2011 vor den Zigaretten mit nikotinhaltigen Kartuschen gewarnt.
Autor: dapd-nrw