Die Arbeiten auf der Venloer Straße sind in vollem Gange. Für die nun anstehenden Bauabschnitte wird die Venloer Straße ab Montag, 19. Juli 2010, zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Ehrenfeldgürtel. Radfahrer können die Fahrbahn der Venloer Straße weiterhin in beide Richtungen befahren.
Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen mit dem Fahrrad auch die Gehwege benutzen. Ansonsten stehen die neu gebauten Gehwege ausschließlich den Fußgängern zur Verfügung. Radfahrern, die keine Ziele direkt auf der Venloer Straße anfahren möchten, wird empfohlen, die Velo-Route 17 über die Stammstraße zu nutzen.
Velo-Routen für den Stadtverkehr
Velo-Routen sind besonders attraktive und durchgängige Hauptverbindungen des Radverkehrsnetzes. Sie bieten den Radfahrerinnen und Radfahrern hohen Fahrkomfort auf parallel zu Hauptverkehrsstraßen verlaufenden und weniger vom Autoverkehr belasteten Strecken und ermöglichen ein zügiges und sicheres Vorwärtskommen.
Velo-Route entlang der Kölner Wälle
Die Wälle erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Einrichtung einer Velo-Route vorliegen sollen. Sie sind für den Radverkehr besonders wichtig und bieten eine angemessene Alternative zur Radverkehrsführung auf den Ringen. Die Wälle weisen zudem auch ein viel geringeres Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen auf – und das heißt: Gute Bedingungen und geringere Unfallgefahren für den Radverkehr. Die Wälle liegen zudem in bestehenden oder geplanten Tempo 30-Zonen.
Außerdem ist die Zahl der Ampeln entlang der Wälle deutlich geringer als auf den Ringen. Von Rheinufer zu Rheinufer gibt es auf den Ringen 27 Ampeln. Entlang der Wälle befinden sich dagegen nur zehn, so dass ein schnelleres Vorankommen so gut wie sicher ist. Für die Velo-Route wurden übrigens bestehende Ampelschaltungen angepasst beziehungsweise geändert. Wo erforderlich, wurden sogar zusätzliche Signale an vorhandenen Ampeln installiert.
Da der größte Teil der Wälle aus Einbahnstraßen besteht, sind diese – wo immer es die Verkehrsverhältnisse zulassen – in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet worden.
Die Straßen, auf denen das Radfahren in Gegenrichtung möglich ist, sind als so genannte “unechte Einbahnstraßen” ausgewiesen! Das Zusatzschild “Radfahrer frei” zum Einfahrtsverbot und das fehlende blaue Verkehrszeichen “Einbahnstraße” am anderen Ende der Straße machen dies möglich.
Ein Beispiel: Verkehrsführung am Friesenwall
Zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz kann der Radverkehr aus Richtung Süden aufgrund der bestehenden ungünstigen örtlichen Gegebenheiten und der schwierigen Verkehrsverhältnisse nicht über den Friesenwall geleitet werden. Er muss vielmehr vom Rudolfplatz auf einer Parallelroute über die Pfeilstraße, die Alte Wallgasse, die Römergasse und die Friesenstraße zurück zum Friesenwall geführt werden.
Die Breite der Fahrbahn auf dem Friesenwall zwischen der Ehrenstraße und der Mittelstraße beträgt auf diesem stark belasteten Straßenabschnitt nämlich nur sieben Meter. Da hier aber beide Straßenseiten ständig sowohl für das Laden und Liefern als auch für das Parken in Anspruch genommen werden, verbleibt lediglich eine Fahrbahnbreite von drei Metern. Das reicht jedoch für eine sichere Führung des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße nicht aus. Deshalb wird der Radverkehr hier über die Parallelroute geführt.
Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG