Das Telefonieren am Steuer ohne vorgeschriebene Freisprecheinrichtung wird auch mehr als zehn Jahre nach Einführung einer gesetzlichen Regelung von vielen offenbar immer noch als Kavaliersdelikt gesehen: Fast jeder zweite Autofahrer (48 Prozent) benutzt das Mobiltelefon während der Fahrt.
Viele davon „aus Neugier“ oder „weil es wichtig ist“. Das zeigt eine aktuelle und repräsentative Umfrage von TNS Infratest und E-Plus Gruppe unter mehr als 800 Autofahrern.
Große Unterschiede gibt es zwischen den Geschlechtern: Frauen greifen deutlich seltener (41 Prozent) zum mobilen Begleiter, bei Männern kann mehr als jeder zweite Fahrer (55 Prozent) es nicht lassen. Besonders Verkehrsteilnehmer unter 40 Jahren reizt der Griff zum Handy. Damit jedoch verhalten sich viele Fahrer verkehrswidrig, sie ignorieren die geltenden Vorschriften. Dabei hat der Gesetzgeber bereits zum 1. Februar 2001 klare Vorgaben gemacht: Wer am Steuer sein Mobiltelefon benutzt und dabei erwischt wird, zahlt 40 Euro und erhöht den Kontostand in Flensburg um einen Punkt.
Gefährdung wird in Kauf genommen
Nicht ohne Grund: In vielen Fällen sind Autofahrer, die während der Fahrt telefonieren, abgelenkt. So gehört inzwischen der Spurwechsel und das Abbiegen ohne Blinksignal oder die überhöhte Geschwindigkeit fast schon zum Standard auf deutschen Straßen. Auch die Reaktion auf Änderungen im fließenden Verkehr, beispielsweise Bremsmanöver oder Ampelschaltungen, erfolgt nicht selten zu spät. Dass dabei andere Verkehrsteilnehmer akut gefährdet werden, übersehen offenbar viele Fahrer. Jeder Vierte (26 Prozent) gibt an, das Mobiltelefon am Steuer „aus wichtigem Grund“ zu nutzen. Und bei immerhin 16 Prozent der Autofahrer ist die Neugier deutlich größer als der Respekt vor dem Gesetz. Schließlich will man wissen, wer anruft. Jeder Dritte sagt aus, das Mobiltelefon am Steuer nur selten zu nutzen. Immerhin.
Eindeutige Regeln für das Telefonieren am Steuer
In Deutschland muss der Fahrer, unabhängig davon, ob er angerufen wird oder selbst telefonieren will, eine Freisprecheinrichtung benutzen. Diese erfüllt nur dann die gesetzlichen Anforderungen, wenn man mit ihr telefonieren kann, ohne das Handy oder ein anderes Hilfsmittel in die Hand nehmen zu müssen. Das Handyverbot gilt übrigens auch für Radfahrer.
Erlaubt ist die Nutzung dagegen nur, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist. Damit bleibt die Nutzung des Mobiltelefons beispielsweise in einem Stau, in dem sich nichts mehr bewegt, erlaubt. Ansonsten heißt es ohne Freisprecheinrichtung: erst rechts ranfahren, dann Motor abstellen. Bei Wiederholungstätern kennen viele Behörden und Gerichte oftmals keine Gnade: Hohe Bußgelder als Vielfaches von 40 Euro sind keine Seltenheit.
Drakonische Strafen im Ausland
In Deutschland sind die Sanktionen noch relativ moderat. Der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung und die Nummer 246 des Bußgeldkatalogs schreiben den Rahmen vor. In anderen europäischen Ländern drohen weitaus höhere Bußgelder, etwa in Italien 155 Euro, in den Niederlanden 140 Euro und in Österreich immerhin noch 50 Euro.
Eine Studie der University of Utah aus den USA hat 2010 die Auswirkungen des Handys am Steuer untersucht. Das Ergebnis: Nur sehr wenigen Personen gelingt das sichere Führen eines Fahrzeugs während eines Telefonats. Zu groß ist die geistige Ablenkung, wenn sich der Fahrer auf den Inhalt des Telefonats konzentrieren will.
Zur Umfrage:
Vom 17. bis 19. Mai befragte TNS Infratest im Auftrag der E-Plus Gruppe insgesamt 1.500 Verbraucher, davon 809 Autofahrer zum Thema Handy am Steuer. Das Ergebnis ist repräsentativ.
Autor: Quelle: E-Plus-Gruppe