Interview mit Dr. Susanne Punsmann (Rechts- und Fachanwältin für Versicherungsrecht)

CityNEWS im Gespräch mit Versicherungs-Expertin Frau Dr. Susanne Punsmann. / copyright: djd
CityNEWS im Gespräch mit Versicherungs-Expertin Frau Dr. Susanne Punsmann.
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Dr. Susanne Punsmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Düsseldorf. Außerdem ist sie Autorin des Ratgebers “Versicherungsschäden. Was tun?” und Betreiberin einer Website. Im CityNEWS-Interview sprachen wir mir Ihr über Thema “Haftpflicht in der Familie”.

Rund 30 Prozent der deutschen Haushalte haben
keine private Haftpflichtversicherung. Dabei können die Folgen dramatisch sein.
Viele unterschätzen die Risiken und denken, es gehe nur darum, mal eine
Fensterscheibe beim Nachbarn oder die Brille des Freundes zu ersetzen.

Tatsächlich benötigt jeder private Haushalt eine
Haftpflichtversicherung. Denn nach dem BGB kann jeder für Schäden, die er
verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Und diese Last lässt
sich allein nicht schultern. Eine Familienhaftpflicht schützt prinzipiell die
ganze Familie. Aber gilt das auch für Patchwork-Familien, bei denen die Partner
nicht verheiratet sind? Und wie lange sind die Sprösslinge durch die
Familienpolice geschützt bzw. wann benötigen sie eine eigene Haftpflicht? Und
welche Schäden deckt eine Haftpflicht genau ab? Zahlt sie auch dann, wenn die
versicherte Person dement ist?

Unsere Expertin Dr. Susanne Punsmann gibt hilfreiche
Infos rund um das Thema “Haftpflicht
in der Familie
“.

CityNEWS: Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Haftpflicht immer wieder aufkommt: Wann und inwiefern können Kinder für Schäden haftbar gemacht werden, die sie anrichten? Und was hat es mit der sogenannten Deliktunfähigkeitsklausel auf sich?

Dr. Susanne Punsmann: Kinder unter sieben Jahren und im Straßen- und Schienenverkehr sogar Kinder unter zehn Jahren gelten als deliktunfähig, sie sind demzufolge selbst nicht haftpflichtig zu machen. Haben die Eltern oder Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, als der Schaden eingetreten ist, sind auch die Eltern beziehungsweise sonstige Aufsichtspflichtige nicht haftpflichtig zu machen, sodass der Geschädigte den Schaden aus eigener Tasche tragen muss.

Die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel kann bei vielen Anbietern von Privathaftpflichtversicherern eingeschlossen werden. Der Haftpflichtversicherer reguliert dann Schäden von deliktunfähigen Kindern, selbst wenn die Eltern oder andere Aufsichtspflichtigen ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Aber aufgepasst: Nicht bei allen Privathaftpflichtversicherern erstreckt sich die Deliktunfähigkeitsklausel auch auf Schäden, die Kinder im Alter von sieben bis unter zehn im Straßenverkehr angerichtet haben.

CityNEWS: Schützt die Privathaftpflicht auch während des Urlaubs im Ausland oder während eines längeren Auslandsaufenthalts?

Dr. Susanne Punsmann: Ja, die meisten aktuellen Versicherungspolicen bieten weltweiten Versicherungsschutz, sodass die Privathaftpflichtversicherung auch Schäden übernimmt, die während des Urlaubs im Ausland oder während eines längeren Auslandsaufenthalts entstehen. Es gibt jedoch fast immer eine zeitliche Begrenzung für die Dauer des Auslandsaufenthalts, zumeist von drei Jahren für Europa und von zwei Jahren für außereuropäische Ziele.

CityNEWS: Sind Sachen, die man geliehen oder gemietet hat, in der privaten Haftpflicht üblicherweise mitversichert?

Dr. Susanne Punsmann: Es gibt in nahezu allen Bedingungen einen Ausschluss für Schäden, die an geliehenen oder gemieteten Sachen verursacht werden. Eine Ausnahme wird in den meisten Standardverträgen für Schäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen gemacht. Wenn also beispielsweise in der Mietwohnung oder im Hotelzimmer der Cremetiegel ins Waschbecken fällt und dort einen Sprung verursacht, zahlt der Privathaftpflichtversicherer. Keine Leistung vom Privathaftpflichtversicherer gibt es jedoch, wenn etwa im Hotelzimmer die Bettdecke mit Rotwein befleckt wird, da die Bettdecke nicht Bestandteil der Immobilie, sondern eine bewegliche Sache ist. Bei einigen Privathaftpflichtversicherern lassen sich gegen Aufpreis auch die Beschädigung, Vernichtung und der Verlust fremder gemieteter oder geliehener beweglicher Sachen mitversichern. Meistens ist die Leistung in der Höhe begrenzt und es gibt eine Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall tragen muss. Dieser Versicherungsbaustein kann beispielsweise Sinn machen, wenn jemand medizinische Geräte wie Dialyse- oder Hörgeräte ausleihen muss.

CityNEWS: Wie hoch sollte die Deckungssumme in der privaten Haftpflicht für Personen- und Sachschäden mindestens sein?

Dr. Susanne Punsmann: Die Versicherungssumme sollte lieber höher als niedriger sein und mindestens drei Millionen Euro betragen. Unterschiedliche Summen für Personen- und Sachschäden sind nicht zu empfehlen. Da es zumeist jedoch nur unwesentlich mehr kostet, eine höhere Deckungssumme für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren, empfiehlt sich der Abschluss einer deutlich höheren Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden, gegebenenfalls unter Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Auch etwaige Vermögensschäden sollten vom Versicherungsschutz ausreichend gedeckt sein.

CityNEWS: Wie können Tierhalter in Sachen Haftpflicht auf Nummer sicher gehen? Für welche Art von Tieren braucht man eine eigene Tierhalter-Haftpflicht?

Dr. Susanne Punsmann: Eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung ist empfehlenswert für diejenigen, die privat Hunde oder Pferde halten oder Tiere gewerblich nutzen. Für Schäden, die Katzen, Vögel und andere zahme Kleintiere anrichten, ist der Halter über die Privathaftpflichtversicherung geschützt.

CityNEWS: Und was ist mit Schäden, wie beispielsweise zerkratzte Türen, die ein Haustier beispielsweise in einer Mietwohnung verursacht?

Dr. Susanne Punsmann: Auch hierfür haftet grundsätzlich die Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise wenn der Schaden von Hunden verursacht wurde, die Hundehaftpflichtversicherung. Eine Ausnahme kann es allerdings geben, wenn jemand von der Kratzwütigkeit seiner Katze weiß und die ersten Schäden an der Tür der Mietwohnung entdeckt und keine Abhilfe schafft.

CityNEWS: Was versteht man unter sogenannten Gefälligkeitsschäden und wann sind diese in der Privathaftpflicht mitversichert?

Dr. Susanne Punsmann: Von einem Gefälligkeitsschaden spricht man, wenn jemand einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung einen Schaden zufügt, etwa. wenn jemand bei einem Umzug hilft und versehentlich die Umzugskiste mit dem Porzellan fallen lässt. Da das Gesetz hier keine Schadensersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Geschädigten annimmt, ist der Gefälligkeitsschaden standardmäßig nicht in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Gegen einen Mehrbetrag können Gefälligkeitsschäden jedoch oftmals zusätzlich mitversichert werden.

CityNEWS: In vielen Haftpflichtpolicen sind Computer- und Internetschäden mit abgedeckt. Was kann man sich darunter vorstellen und welche Art von Schäden übernimmt diese Versicherung?

Dr. Susanne Punsmann: Computer- und Internetschäden sind Schäden, die durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten – etwa per E-Mail oder im Internet – entstehen, beispielsweise Schäden durch Viren und andere Schadprogramme, Veränderungen von Daten aus sonstigen Gründen oder die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.

Weitere Infos zum Thema Verichserungsrecht finden Sie u. a. auf der Seite: www.versicherungsnehmerrecht.de

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG