Kein Zentrum für zeitgenössische Kunst im Kölner Stapelhaus

Das Stapelhaus in der Kölner Altstadt. / copyright: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Raymond/ Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)
Das Stapelhaus in der Kölner Altstadt.
copyright: http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Raymond/ Raimond Spekking / CC-BY-SA-3.0 (via Wikimedia Commons)

Die Stadt Köln muss ihre Pläne, im Stapelhaus in der Altstadt künftig ein Zentrum für zeitgenössische Kunst entstehen zu lassen, kurz vor Vertragsabschluss aufgeben. Die Kreishandwerkerschaft als Eigentümerin teilte der Kulturverwaltung mit, dass sie die Immobilie anderweitig vermieten wolle.

Noch im April 2013
hatte die Verwaltung den Kulturausschuss über die Pläne informiert, die
seit 1988 angemieteten Räume in der Frankenwerft 35 dauerhaft für die
Bildende Kunst zu erhalten und deswegen mit der Kreishandwerkerschaft
über eine veränderte Weiterführung des Mietvertrags zu verhandeln. Der
Untermietvertrag mit dem bisherigen Nutzer Kulturwerk des
Bundesverbands Bildender Künstler
(BBK) läuft zum 30. September 2013
aus. Das hatte die Stadt Köln im vergangenen Jahr angekündigt.

Die
neue Nutzung der Immobilie sollte im Zuge eines Vergabeverfahrens als
Zentrum für zeitgenössische Kunst ausgeschrieben und an einen freien
Kunstträger vergeben werden. Der BBK hätte als bisheriger Nutzer die
Chance erhalten, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen.

Die
Kreishandwerkerschaft
teilte der Verwaltung am 17. Juni 2013 mit, dass
sie die Verhandlungen mit der Stadt beenden werde. Künftig solle das
Objekt als Begegnungsstätte für Wirtschaft, Soziales und Kultur genutzt
werden. In Kenntnis der schwierigen Raumsituation werde die
Kreishandwerkerschaft
dem BBK die Anmietung einzelner Räume und der
Ausstellungsfläche anbieten. Mit dieser Option beschäftigt sich der BBK
zurzeit. Die Kulturverwaltung prüft alternativ, ob sie übergangsweise
städtische Büroflächen anbieten kann, so dass der BBK seine
Beratungstätigkeit für Kölner Künstlerinnen und Künstler
aufrechterhalten kann.

Die für den Betrieb des Stapelhauses
reservierten städtischen Mittel verwendet die Kulturverwaltung ab 2014
entsprechend dem 2012 verabschiedeten “Förderkonzept Bildende Kunst” für
die Vergabe von Strukturzuschüssen. Die Stadt hält aber weiterhin an
den Plänen fest, in Köln ein Zentrum für zeitgenössische Kunst zu
etablieren.

Autor: Redaktion / Stadt Köln/ wikipedia.de