Auf dem neuesten Stand: Mindestens einmal im Jahr sollte man seine Versicherungen checken

Bei einigen Versicherungen wie etwa dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist oft eine individuelle Beratung notwendig. Bei unabhängigen Finanzdienstleistern kann man sich unverbindlich informieren und Policen möglichst vieler Anbieter vergleichen. / copyright: BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH / djd
Bei einigen Versicherungen wie etwa dem Schutz gegen Berufsunfähigkeit ist oft eine individuelle Beratung notwendig. Bei unabhängigen Finanzdienstleistern kann man sich unverbindlich informieren und Policen möglichst vieler Anbieter vergleichen.
copyright: BSC Neutrale Allfinanz-Vermittlungs-GmbH / djd

Egal ob Single, Senior oder Familie – einmal im Jahr sollte jeder Bundesbürger seinen Versicherungsordner hervorholen und die abgeschlossenen Policen darauf überprüfen, ob sie noch sinnvoll sind und ob es günstigere vergleichbare Angebote gibt.

“Bei wichtigen Policen sollte regelmäßig die Leistung den Lebensverhältnissen angepasst werden”, empfiehlt Christian Schwalb, Geschäftsführer beim unabhängigen Finanzdienstleister BSC. Das gelte zum Beispiel bei Heirat, Umzug oder der Geburt des ersten Kindes, unter Umständen müssen dann Kranken-, Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung nachgebessert werden.

Bei Standardversicherungen wie einer Hausrat- oder Risikolebensversicherung könne man, so Schwalb, prinzipiell nach dem Preis entscheiden. Speziell beim Hausratschutz müsse man den Wert der Einrichtung aber richtig einschätzen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Auch die Haftpflichtversicherung könne getrost nach den Kosten ausgesucht werden. Wichtig sei hier nur, die Versicherungssumme hoch genug anzusetzen.

Bei einem individuellen Schutz wie der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man dagegen vor allem auf einen kundenfreundlichen Vertrag achten. Nur dann tauchen im Falle eines Falles keine Klauseln auf, die die Auszahlung der vereinbarten Rente einschränken. Bei Finanzdienstleistern wie der BSC (www.bsc-gmbh.com) kann man sich unverbindlich informieren und Policen möglichst vieler Anbieter vergleichen.

Riester-Verträge einmal pro Jahr überprüfen

Auch jeder Riester-Sparer, so Christian Schwalb, sollte seine ursprünglichen Angaben einmal jährlich überprüfen und bei Bedarf anpassen: “Wer einen Dauerzulagenantrag gestellt hat, erhält dafür von seinem Versicherer ein Schreiben über die bei der Zulagenstelle gemeldeten Daten. Wenn sich die Lebensumstände geändert haben, etwa bei einer Heirat, einer Geburt oder einer Gehaltsänderung, muss dies dem Anbieter mitgeteilt werden. Denn es gibt eine Reihe von Umständen, die sich unmittelbar auf die Förderfähigkeit des Vertrags auswirken.

Fristgerecht kündigen

Nach Angaben von Christian Schwalb sehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter vor, dass ein Vertrag drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Eine Ausnahme bilde die Kfz-Versicherung. Hier betrage die Frist einen Monat. Das Versicherungsjahr wiederum richtet sich nach dem Vertragsbeginn. “Wird ein Vertrag am 1. Juli geschlossen, endet das Versicherungsjahr am 30. Juni des Folgejahres. Eine fristgerechte Kündigung muss in diesem Beispiel bis zum 30. März erfolgt sein”, so Schwalb.

Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG