Stiftung Stadtgedächtnis offiziell gegründet – Stadt, Land und Kirchen besiegeln das Gemeinschaftsprojekt

Die Stiftung soll Finanzmittel beschaffen, um die Restaurierung und Instandsetzung der geborgenen Dokumente aus dem eingestürzten Historischen Archiv in den kommenden Jahren zu unterstützen.  / copyright: Stadt Köln
Die Stiftung soll Finanzmittel beschaffen, um die Restaurierung und Instandsetzung der geborgenen Dokumente aus dem eingestürzten Historischen Archiv in den kommenden Jahren zu unterstützen.
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Auf einem Empfang im Historischen Rathaus der Stadt Köln haben heute die Gründungsstifter die Stiftung Stadtgedächtnis förmlich konstituiert. Vorausgegangen war die Gründungsitzung der Stiftung. Zu dem Empfang hatte die Stadt Köln auch zahlreiche Persönlichkeiten eingeladen, die die Konstituierung des Gemeinschaftsprojekts förderten.

Oberbürgermeister Jürgen Roters, Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff für das Land Nordrhein-Westfalen, Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp in Vertretung von Erzbischof Joachim Kardinal Meisner und Petra Bosse-Huber, Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, unterzeichneten die Gründungsurkunde.

Die Stiftung soll Finanzmittel beschaffen, um die Restaurierung und Instandsetzung der geborgenen Dokumente aus dem eingestürzten Historischen Archiv in den kommenden Jahren zu unterstützen. Das Geld ergänzt die städtischen Mittel, die für diesen Zweck in den Haushalt eingestellt sind. Außerdem setzt sich die Stiftung für die Zusammenführung der Bestände sowie deren Digitalisierung, Erforschung und eine wissenschaftliche Begleitung ein.

Der Stiftung Stadtgedächtnis steht dank der Spenden der Gründungsstifter ein Kapital von 3,12 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bund und der Landschaftsverband Rheinland haben zugesagt, die Stiftung ebenfalls finanziell zu unterstützen. Das Stiftungskapital beläuft sich daher auf eine Summe von 4,17 Millionen Euro. Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2009 stellt die Stadt Köln der Stiftung außerdem weitere drei Millionen Euro als Spende bereit.

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts setzt sich aus dem Kuratorium, dem Vorstand und dem Vorstandsvorsitzenden zusammen, wobei das Kuratorium den Vorstand kontrolliert. Dieser wiederum übernimmt unter anderem die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stiftung. Dem Vorstandsvorsitzenden kommt nach der Stiftungssatzung eine starke Stellung zu. Er handelt für die Stiftung und führt ihre laufenden Geschäfte.

Die Kulturverwaltung bemüht sich darum, Räumlichkeiten für die Stiftung zu finden. Gemeinsam mit einem kleinen Team soll der Vorstandsvorsitzende von dort aus selbstständig arbeiten können, um die Ziele der Stiftung so gut wie möglich zu verwirklichen.

Autor: Redaktion / Stadt Köln / ARAG