Ab 1. Juli 2014 nur noch Fahrzuge mit grüner Plakette in die Umweltzone der Stadt Köln

Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren. / copyright: GTÜ / pixelio.de
Ab 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren.
copyright: GTÜ / pixelio.de

Am 1. Juli 2014 wird in Köln die dritte Stufe des Luftreinhalteplans wirksam. Ab diesem Tag dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette (Schadstoffgruppe 4) in die Kölner Umweltzone einfahren.

Damit ist Köln eine von 43 weiteren deutschen Städten, in der
die Umweltzone bald nur noch mit grüner Feinstaubplakette befahren
werden darf. 

Die Änderungen ab 1. Juli 2014 betreffen rund 22.500
in Köln zugelassene Fahrzeuge mit gelber Plakette. Für Fahrzeuge mit
roter Plakette gilt schon seit 1. Januar 2013 ein Fahrverbot in der
Kölner Umweltzone. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen seit
Einführung der Umweltzone am 1. Januar 2008 nicht mehr den entsprechend
gekennzeichneten Bereich befahren.

Nach dem “Luftreinhalteplan
Köln” dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette die Umweltzone weiterhin
befahren, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen
Fahrzeughalter zugelassen wurde und wenn es
nachweislich technisch nicht so nachgerüstet werden kann, dass eine
grüne Umweltplakette erteilt werden kann. Eine gesonderte
Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich.

Eigentümer müssen die Nichtnachrüstbarkeit ihres Fahrzeugs  durch eine Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (TÜV, GTÜ, KÜS, DEKRA)
nachweisen. Um der Polizei und dem Ordnungs- und Verkehrsdienst der
Stadt Köln die Kontrollen zu erleichtern, trägt die Prüforganisation
auch das Zulassungsdatum auf den aktuellen Fahrzeughalter in die
Bescheinigung ein.

“Wir bitten alle betroffenen
Fahrzeughalter in ihrem eigenen Interesse, sich frühzeitig um diesen
Nachweis zu bemühen und diesen spätestens ab dem 1. Juli 2014 gut
sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen,” appelliert Stadtdirektor Guido Kahlen an die Kölner Fahrzeughalter.

Die
Umweltzone soll helfen, den Feinstaub in der Atemluft zu reduzieren.
Seit 2005 gelten europaweit einheitliche Grenzwerte für Feinstaub. In
Deutschland müssen die Kommunen dafür sorgen, dass diese Grenzwerte
eingehalten werden. Eine Maßnahme sind die Umweltzonen: Jedes Auto
bekommt eine Plakette – in rot, gelb oder grün, je nachdem, wie viel
Schadstoffe das Fahrzeug ausstößt. In Umweltzonen der Stufe 1 sind Autos
mit roter, gelber oder grüner Plakette zugelassen. Zone 2 dürfen nur
noch Autos mit gelber oder grüner Plakette befahren. In Zone 3 gilt
ausschließlich die grüne Plakette.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.stadt-koeln.de/3/umwelt/umweltzone/ und hier: www.umweltbundesamt.de

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di