Pflegeversicherung: Wer Leistungen erhält und wie man diese beantragt

Pflegeversicherung: Wer Leistungen erhält und wie man sie beantragt copyright: pixabay.com
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Unter anderem durch eine bessere medizinische Versorgung und gesündere Ernährung hat sich die Lebenserwartung über die Jahrzehnte deutlich erhöht. Trotzdem ist es nur wenigen Menschen vergönnt, ein hohes Alter zu erreichen und dabei gesund zu bleiben. Immer mehr werden im Alter hilfsbedürftig. Um eine gute Betreuung zu garantieren, gibt es die Pflegeversicherung, die 1995 eingeführt wurde. Sie soll Hilfebedürftige, aber auch deren Angehörige entlasten.

Ca. 3,3 Millionen Menschen erhalten laut dem Bundesministerium für Gesundheit Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon werden rund 2,5 Millionen, meist Senioren, ambulant versorgt, sei es durch professionelle Fachkräfte oder durch Angehörige. Dabei können die Menschen, die Hilfe benötigen, wählen, ob Sie mit dem Pflegegeld Fachkräfte in Anspruch nehmen oder die Leistungen an ihre Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergeben wollen. Aber auch, wenn Senioren Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, decken diese die Kosten der Betreuung meistens nicht ab. Hier müssen die Hilfsbedürftigen oder die Angehörigen die Restkosten tragen.

Die Höhe der Leistung aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab

Die Höhe der Leistung aus der Pflegeversicherung hängt vom Pflegegrad ab copyright: pixabay.com
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Aber wer kann Hilfe erhalten und wie wird die zustehende Leistung berechnet? Pflegebedürftig ist per Definition, wer nicht mehr in der Lage ist, alltägliche wiederkehrende Handlungen alleine zu verrichten. Dazu zählen:

  • Die Körperhygiene, wie z.B. Duschen, Rasieren oder der Toilettengang
  • Die Ernährung, z.B. Nahrungszubereitung oder -aufnahme
  • Die Mobilität, beispielsweise Gehen, Stehen oder Treppensteigen
  • Die hauswirtschaftliche Versorgung wie z.B. Kochen, Einkaufen oder Waschen

Diese Person oder deren gesetzlicher Betreuer hat die Möglichkeit Leistungen aus der Versicherung zu beantragen. Um festzustellen, wieviel Unterstützung der Antragsteller benötigt, bestellt die zuständige Kasse einen Gutachter. Dabei handelt es sich um Fachleute des Medizinischen Dienstes oder einer anderen berechtigten Institution. Anhand eines Fragenkatalogs prüft der Gutachter, wieviel Hilfe bei der Bewältigung der o.g. Handlungen erforderlich ist. Die zuständige Pflegekasse entscheidet dann, ob der Versicherte einen Pflegegrad und dementsprechende Leistungen erhält.

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen

Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen copyright: pixabay.com
Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen
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Fünf Pflegegrade werden bei der Beurteilung der Einschränkungen der zu begutachteten Personen herangezogen. Je stärker die Einschränkungen, desto höher fallen die Leistungen aus. Ein Punktesystem hilft den Gutachtern dabei, die entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Mittlerweile ist es betroffenen Senioren oder deren Angehörigen möglich, den Grad auch selbst zu ermitteln. Pflegegradrechner im Internet ermöglichen dies, indem sie durch einen Fragenkatalog führen und am Ende einen Grad errechnen. So lässt sich prüfen, welchem Pflegegrad der Betroffene bei der eigentlichen Begutachtung zugeordnet wird und welche Leistungen er erhält.

Beantragt werden können die Leistungen bzw. die Begutachtung mit einem formlosen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Diese sendet einen Fragebogen, der dann ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt werden muss. Daraufhin beauftragt die Kasse in der Regel einen Gutachter, welcher mit dem Antragsteller einen Termin zu Begutachtung ausmacht.