Kölner Museum Ludwig gibt Kunstwerk an Erben zurück

Noch in dieser Woche restituiert die Stadt Köln das Bild “Porträt der Tilla Durieux” aus dem Jahr 1910 von Oskar Kokoschka an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim. Ein Angebot des Museum Ludwig, das Gemälde zurückzukaufen, hat die Erbengemeinschaft – nach umfangreicher Prüfung – abgelehnt.

Der Direktor des Museum Ludwig, Dr. Philipp Kaiser, äußert Verständnis für die Entscheidung: “Selbstverständlich respektieren wir den Willen der Erbengemeinschaft, auch wenn wir es sehr bedauern, uns von solch einem wichtigen Werk unserer Sammlung zu trennen. Schließlich gehört es seit der Gründung des Hauses zu unserer Dauerpräsentation und wurde von Josef Haubrich 1934 in gutem Glauben gekauft und 1946 an die Stadt Köln geschenkt.”

Das Gemälde, das der Kölner Sammler Josef Haubrich 1934 bei Flechtheims früherem Geschäftsführer und engem Mitarbeiter Alexander Vömel gekauft hatte, gelangte 1946 durch die Schenkung Haubrichs zunächst ins Wallraf-Richartz-Museum und schließlich im Zuge der Neugliederung der Museen 1976 ins Museum Ludwig. Seit 2008 beanspruchen die Erben des Galeristen und Kunstsammlers Flechtheim die Rückgabe des “Porträts der Tilla Durieux” von Oskar Kokoschka.

Die Stadt Köln kam nach umfangreichen Provenienzforschungen zu der Auffassung, dass es sich bei dem Verkauf nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Verlust handelt, sondern dass Alexander Vömel das Werk im Auftrag von Flechtheim zur Deckung von dessen Schulden aus der Zeit vor 1933 veräußert hat. Aus den bislang zugänglichen Quellen ließ sich das jedoch nicht zweifelsfrei belegen, ebenso wenig wie die Behauptung der Gegenseite, dass es sich um einen NS-bedingten Kriegsverlust handele.

Wegen der unklaren Lage verständigten sich die Stadt Köln und die Anspruchsteller darauf, die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter unter Vorsitz von Professor Jutta Limbach in Berlin anzurufen. Die Limbach-Kommission empfahl am 9. April 2013 die Rückgabe des Gemäldes, am 30. April beschloss der Rat der Stadt Köln einstimmig die Restitution.