811.627 Bürgerinnen und Bürger in Köln zur Oberbürgermeister-Wahl aufgerufen

Je nach Ausgang der nordrhein-westfälischen Landtagswahl kann sich das Stimmenverhältnis im zweiten Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene, dem Bundesrat, verändern.  / copyright: tommS/ pixelio.de
Je nach Ausgang der nordrhein-westfälischen Landtagswahl kann sich das Stimmenverhältnis im zweiten Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene, dem Bundesrat, verändern.
copyright: tommS/ pixelio.de

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 13. September 2015 werden ab Montag (17. August 2015) zugestellt. Insgesamt sind 811.627 Bürgerinnen und Bürger in Köln zur Wahl aufgerufen.

Alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, erhalten bis spätestens zum Samstag, 22.08.2015, ihre persönliche Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte bis zum Montag, 24.08.2015, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden sie gebeten, sich umgehend an die Wahlorganisation unter der Hotline 0221 / 221 21212 zu wenden.

Ab Montag können alle Wahlberechtigten außerdem in dem für sie zuständigen Kundenzentrum sowie bei der zentralen Wahlorganisation der Stadt Köln am Ottmar-Pohl-Platz 1 in Köln-Kalk von der Direktwahl Gebrauch machen, das heißt, sie können ihre Stimme umgehend abgeben.

Um an der Direktwahl teilnehmen zu können, benötigen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder Reisepass und nach Möglichkeit die ihnen zugesandte Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlorganisation sucht weiterhin für den Wahltag 13. September2015 sowie für eine mögliche Stichwahl am 27.September 2015 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Ein Anmeldeformular steht zum Download bereit. Eine Anmeldung kann auch per E-Mail geschickt werden. Für eine persönliche oder telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0221 / 221 21950 steht das Wahlhelferteam montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Autor: Redaktion / Stadt Köln