Für die bevorstehende Landtagswahl am Sonntag, 13. Mai 2012, bewerben sich insgesamt 59 Kölner Kandidatinnen und Kandidaten um die Stimme von rund 717.000 Kölner Wahlberechtigten.
Die Kandidaten haben fristgerecht ihre Kandidatur für die Erststimme in sieben Wahlkreisen beim Kölner Wahlamt eingereicht.Offiziell entscheidet über die Zulässigkeit der Bewerbung am kommenden Freitag, 13. April 2012, 14 Uhr, der Kölner Wahlausschuss.
Der Kreiswahlausschuss unter Vorsitz von Stadtdirektor Guido Kahlen als Kreiswahlleiter prüft auch, ob alle eingereichten Wahlvorschläge den gesetzlich geforderten Kriterien entsprechen, unter anderem ob die sogenannten neuen Parteien, Wählergruppierungen und Einzelbewerber die notwendige Zahl der Unterstützungsunterschriften einreichen konnten. Gegen die Entscheidungen des Kreiswahlausschusses ist dann noch theoretisch ein Einspruch beim Landeswahlausschuss möglich.
Am kommenden Wochenende will das Wahlamt in Sonderschichten die Unterlagen für die Wahlberechtigten so weit vorbereitet haben, dass ab Montag, 16. April 2012, die Wahlbenachrichtigungen verschickt werden könnten. Bei reibungslosem Ablauf könnte dann ab Mittwoch, 18. April 2012, in den Bezirksrathäusern und im Wahlamt in Chorweiler schon direkt mit der Wahlbenachrichtigung am Schalter gewählt werden. Gleichzeitig können von zu Hause aus die Briefwahlunterlagen schriftlich angefordert werden.
Das Amt für öffentliche Ordnung hat heute den Parteien und Gruppierungen und den Einzelbewerbern ihre beantragten Genehmigungen für die Wahlkampf-Plakatierung erteilt. Danach darf mit der Plakatierung erst am kommenden Samstag, 14. April 2012, 20 Uhr, begonnen werden. Die Plakate müssen nach der Landtagswahl auch von den Parteien, Gruppierungen und Einzelbewerbern bis spätestens 19. Mai 2012 selbst wieder entfernt werden.
Um die Zweitstimmen haben sich bei der Landeswahlleiterin in Düsseldorf insgesamt 20 Parteien und Gruppierungen beworben. Diese Liste ist landeseinheitlich auf dem Stimmzettel in jeder nordrhein-westfälischen Kommune als Zweitstimme zur Wahl gestellt. Mit der Erststimme werden in jedem der Kölner Wahlkreise die örtlichen Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag bestimmt, die Zweitstimme bestimmt über die Zusammensetzung des Landesparlaments insgesamt. Die örtlich gewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden dann auf diese landesweiten Sitzanteile angerechnet. Sollten mehr örtliche Direktkandidatinnen und -kandidaten in das Parlament einrücken, als der Partei oder Gruppierung zusteht, würde der Landtag mit Überhangmandaten den notwendigen Ausgleich herstellen. Das Gleiche gilt für direkt gewählte Einzelbewerberinnen und -bewerber.
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Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.