Prozess um ermordetes Rosenmädchen 14 Jahre nach der Tat – Angeklagte schweigen

Die wegen Mordes im sogenannten Rosenmädchen-Prozess angeklagte Ewa S. (2.v.l.) und der wegen Mordes im gleichen Prozess angeklagte Erich L. (2.v.r.) warten am Freitag (18.02.11) in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Köln neben den Anwälten Benedikt Pauka und Julia von Dreden auf den Beginn des Prozesses. Der Mord vor 14 Jahren wird von Freitag am Kölner Landgericht verhandelt. Angeklagt sind ein 57-jähriger Mann und eine 49-jährige Frau aus Köln, die für den Tod der jungen Polin verantwortlich sein sollen. / copyright: Oliver Berg / dapd
Die wegen Mordes im sogenannten Rosenmädchen-Prozess angeklagte Ewa S. (2.v.l.) und der wegen Mordes im gleichen Prozess angeklagte Erich L. (2.v.r.) warten am Freitag (18.02.11) in einem Gerichtssaal des Landgerichts in Köln neben den Anwälten Benedikt Pauka und Julia von Dreden auf den Beginn des Prozesses. Der Mord vor 14 Jahren wird von Freitag am Kölner Landgericht verhandelt. Angeklagt sind ein 57-jähriger Mann und eine 49-jährige Frau aus Köln, die für den Tod der jungen Polin verantwortlich sein sollen.
copyright: Oliver Berg / dapd

Wegen Mordes an einem 19-jährigen Mädchen vor 14 Jahren müssen sich ein 57-jähriger Mann und eine 49 Jahre alte Frau vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Mitangeklagte und einen bereits verstorbenen Komplizen dazu angestiftet hat, die junge Frau aus Polen zu töten.

Laut Anklage hatte das Opfer damit gedroht, den 57-Jährigen wegen Drogenhandels bei der Polizei anzuzeigen. Daraufhin habe der Mann den Mord an der jungen Frau in Auftrag gegeben, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Dank neuer Untersuchungsmethoden konnten erst Jahre später an der Leiche der jungen Frau gesicherte DNA-Spuren einer Person zugeordnet und die Ermittlungen neu aufgerollt werden. Die holländische Polizei hatte der lange Zeit unbekannten Toten den Namen «Rosenmädchen» gegeben, weil die Leiche unweit eines Rosenfeldes gefunden worden war. Ihre Identität konnte erst im vergangenen Jahr durch eine Vermisstensendung im polnischen Fernsehen geklärt werden, wo sie anhand eines Fotos von nahen Verwandten erkannt wurde.

Anwälte der Angeklagte weisen Tatvorwürfe zurück

Die beiden Angeklagten kündigten zum Prozessauftakt an, zu den Vorwürfen zunächst keinerlei Angaben machen zu wollen. Der 57-jährige mutmaßliche Anstifter will sich am nächsten Verhandlungstag lediglich zu seinem bisherigen Lebenslauf äußern. Sein Anwalt erklärte am Rande des Verfahrens, es gäbe keinen objektiven Beweis für die Schuld seines Mandanten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiere lediglich auf der Aussage des zwischenzeitlich in der Untersuchungshaft verstorbenen angeblichen Komplizen.

Ähnlich äußerte sich auch Verteidiger Benedikt Pauka, der im Prozess die mitangeklagte Frau vertritt. Seine Mandantin sei unschuldig, das Ziel sei ein Freispruch. Die Angeklagte sei von ihrer Verhaftung im vergangenen Jahr völlig überrascht worden.

Die Staatsanwaltschaft allerdings ist sich sicher, dass beide Angeklagte an dem Mordkomplott beteiligt waren. Die Ermittler gehen davon aus, dass das spätere Opfer zur Tatzeit im Juni 1996 bei dem jetzt angeklagten 57-jährigen zur Untermiete gewohnt hatte. Sie soll ihrem Vermieter gedroht haben, ihn wegen seiner Kokain-Geschäfte bei der Polizei anzuzeigen.

Opfer wurde in die Niederlande gebracht

Am Tattag sollen der 57-jährige, die mitangeklagte Frau und der bereits verstorbene Komplize gemeinsam Kokain konsumiert und letztlich den Mord an der 19-Jährigen vereinbart haben. Sie wurde mit dem Auto in die Niederlande gefahren und dort laut Anklage in einem Waldstück mit einem Hammer erschlagen.

Das Kölner Landgericht hat für den Prozess 15 Verhandlungstage angesetzt. Beiden Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe. Mit dem Urteil wird Mitte April gerechnet.

Autor: Redaktion/ dapd