Mit “harmlosen” kölschen Klüngel hat das nichts zu tun: Die Staatsanwaltschaft Köln lässt seit Mittwoch (08.02.2017) wegen des Verdachts der Bestechung und der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit drei Wohnungen und zwei Büros in Köln durchsuchen.
Gegen eine 51-jährige Mitarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln hat das städtische Personaldezernat heute Untersuchungen wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit eingeleitet. Die Mitarbeiterin steht im Verdacht, Wohnungszuweisungen an Flüchtlingsfamilien gegen Bargeld – in mehreren Fällen in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des städtischen Immobilienunternehmens GAG – bei der Belegung von Neubauwohnungen vorgenommen zu haben.
Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeiger sollen die Verdächtigen seit 2015 Wohnungen an der offiziellen Warteliste vorbei an Flüchtlinge vermittelt zu haben. Dabei sollen sie von den Asylbewerbern eine Art Provision von insgesamt 3.000 Euro pro vermittelter Wohnung kassiert und in die eigenen Taschen gesteckt haben. Der GAG-Mitarbeiter soll sich als Immobilienmakler ausgegeben haben.
“Es besteht ein Anfangsverdacht”, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen nach Informationen der Kölner Zeitung nach ihren bisherigen Recherchen von einer zweistelligen Zahl an Fällen aus. Ein anonymer Tippgeber soll das Landeskriminalamt (LKA) auf die Spur der drei Verdächtigen gebracht haben.
Stadt Köln leitet Untersuchung ein: Verdacht auf Korruption und Bestechung bei städtischer Mitarbeiterin
Die Mitarbeiterin der Stadt Köln wird nunmehr zunächst mit sofortiger Wirkung von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Weitere arbeitsrechtliche Maßnahmen werden bei Vorliegen der Ermittlungsergebnisse geprüft.
Bei der Belegung von Sozialwohnungen prüft die Stadt Köln generell die Belegungsvorschläge der Wohnungsbauunternehmen oder Vermieter dahingehend, ob die vorgesehenen Mieter die formalen Voraussetzungen für den Bezug der in Frage kommenden Wohnung erfüllen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt die Stadt Köln für die vorgesehene Wohnung die Zustimmung. Das Kontrollsystem sieht eine Überprüfung der Belegung nach Bezug der Wohnung vor. Geprüft wird unter anderem, ob die vorgesehenen Personen dort faktisch eingezogen sind und die ursprünglich angegebenen Daten, wie zum Beispiel Personenanzahl etc., nach wie vor vorliegen.
Die Verwaltung wird die Vorgänge nach Abschluss der Recherchen zum Anlass nehmen, ihre Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorgänge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.