Bewährungsstrafe für 15-jährigen Kölner Hauptschüler

Das Kölner Landgericht verurteilte den 15-jährigen Kölner Hauptschüler wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung. / copyright: Christoph Papsch/ ddp
Das Kölner Landgericht verurteilte den 15-jährigen Kölner Hauptschüler wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.
copyright: Christoph Papsch/ ddp

Mit einer Bewährungsstrafe ist der Prozess gegen einen 15-jährigen Hauptschüler aus Köln zu Ende gegangen, der einen Mitschüler auf dem Schulhof erschlagen hat. Das Kölner Landgericht verurteilte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Ein Gerichtssprecher sagte, die zuständige Jugendkammer habe als Bewährungsauflage die Unterbringung des Jungen in einem Erziehungsheim verhängt. Der Schüler sei bislang noch nicht vorbestraft gewesen. Der Erziehungsgedanke müsse beim Jugendstrafrecht im Vordergrund stehen, deshalb habe die zuständige Jugendkammer von einer Gefängnisstrafe abgesehen. Das Erziehungsheim sei als geeignet angesehen worden, damit von dem Jungen später keine Gefahr mehr ausgehe.

Die beiden Jungen waren im Mai 2011 auf dem Schulhof einer Hauptschule in Köln in Streit geraten. Laut Ermittlungen war der 15-Jährige vom späteren Opfer aus Versehen angerempelt worden. Daraufhin hatte der 15-Jährige derart heftig auf ihn eingeschlagen, dass der Mitschüler später im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen verstarb.

Die Eltern des Opfers zeigten sich vom Urteil nach eigenen Angaben tief enttäuscht. Unter Tränen sagte die Mutter des 14-Jährigen, sie könne das Urteil nicht verstehen. Das Leben der Familie habe sich von heute auf morgen radikal verändert, ihr Junge liege unter der Erde, der Täter komme mit Bewährung davon. Das Urteil der Kölner Richter sei kein gutes Signal an andere Jugendliche. “Sie können jetzt davon ausgehen, dass sie Bewährung bekommen, wenn sie jemand anderen töten”, sagte die Mutter des Jungen.

Auch der Rechtsanwalt der Familie kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Er habe eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung für angemessen gehalten, dem sei das Gericht nicht gefolgt. Dies sei eine große Enttäuschung. Die Eltern, die im Prozess als Nebenkläger aufgetreten waren, wollen nun prüfen, ob sie Revision einlegen.

Autor: dapd / BMELV/ MKULNV Redaktion