Wie Sie beim Autofahren auch bei Frost, Nebel und Schnee den Durchblick behalten

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. / copyright: Thorsten Pahlke / pixelio.de
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
copyright: Thorsten Pahlke / pixelio.de

Wussten Sie eigentlich, dass Autofahrer nicht nur ein Bußgeld riskieren, wenn sie mit nur einem kleinen frei gekratzten Loch an der vereisten oder zugeschneiten Windschutzscheibe losfahren? CityNEWS zeigt Ihnen was Sie bei den widrigen Witterungsverhältnissen beachten sollten, um kein Bußgeld zu kassieren.

Wussten Sie eigentlich, dass Autofahrer nicht nur ein Bußgeld riskieren, wenn sie mit nur einem kleinen frei gekratzten Loch an der vereisten oder zugeschneiten Windschutzscheibe losfahren?

Mit den Minusgraden hält ein ungeliebtes Winterritual Einzug: das Freikratzen vereister oder zugeschneiter Autoscheiben. Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch frei kratzt, gefährdet im Straßenverkehr nicht nur sich selbst, sondern auch andere und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bei einem Unfall droht sogar ein noch höheres Bußgeld. Und selbst bei eigenem Unverschulden kann dem Fahrer eine Teilschuld zugesprochen werden, da er aufgrund der eingeschränkten Sicht auf die Straße nicht rechtzeitig reagieren konnte. Die Experten des Direktversicherers CosmosDirekt informieren, wie Autofahrer auch bei Frost den Durchblick behalten:

  • Freie Sicht
    Windschutzscheibe und Seitenfenster immer so weit  frei kratzen, dass der Blick auf die Straße uneingeschränkt ist. Ansonsten droht ein Bußgeld von zehn Euro, mit Unfallfolge sogar von 35 Euro. Darüber hinaus kann der Kaskoversicherer im Schadensfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.

    Tipp: Bei der Kasko-Absicherung auf einen Tarif achten, der den “Verzicht der groben Fahrlässigkeit” beinhaltet.

  • Der Umwelt und dem Nachbar zu Liebe
    Lästiges Eiskratzen  abzukürzen, indem man den Motor im Stand “warmlaufen” lässt, lohnt sich nicht und ist gesetzlich auch verboten. Wer weder auf Nachbarn noch auf die Umwelt Rücksicht nimmt, kann wegen unnötigen Lärms und Abgasbelästigung gebührenpflichtig verwarnt und mit einer Geldbuße von zehn Euro belegt werden.
  • Licht an
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, so ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Autofahrer, die ohne Licht unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (innerhalb von Ortschaften bis zu 35 Euro, außerorts 40 Euro und drei Punkte).

Autor: Redaktion / CosmosDirekt