Nach Gerichtsurteil zur "Kulturförderabgabe" prüft Stadt Köln Auswirkungen auf die Satzung

Stadt Köln prüft eventuelle Auswirkungen auf die Kölner Satzung / copyright: Dieter Schütz / pixelio.de
Stadt Köln prüft eventuelle Auswirkungen auf die Kölner Satzung
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Im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur “Kulturförderabgabe” der Städte Trier und Bingen prüft die Stadt Köln mögliche Auswirkungen für die Stadt Köln. Die Stadt Köln erhebt derzeit ebenfalls eine sogenannte “Bettensteuer” für entgeltliche Übernachtungen in Köln.

Grundsätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht eine solche Abgabe für zulässig erklärt. Das Gericht hatte aber aus dem Kreis der zahlungspflichtigen Anlässe in beiden beklagten Städten die Gruppe der zwingend beruflich veranlassten Übernachtungen herausgenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht fordert in seinem Urteil für Bingen und Trier eine klare Unterscheidbarkeit und Kontrollierbarkeit nach Reiseanlass, zwingend beruflich oder privat bedingt. Diese Differenzierungen sind in den Satzungen der beiden Städte nicht enthalten.

Die Satzung der Stadt Köln hat grundsätzlich Ähnlichkeiten mit den beklagten Satzungen. Auch die Kölner Regelung fordert für beruflich und privat veranlasste Übernachtungen eine Kulturförderabgabe. Sie enthält allerdings im Gegensatz zu den beiden beklagten Satzungen im Paragraph 14 eine Rückerstattungsgrundlage für die Fälle, in denen die Steuer vom Hotelier zu Unrecht auf den Gast weitergeleitet wurde. Bisher sind bei der Stadt Köln rund 15.000 Erstattungsanträge auch von Geschäftsreisenden eingegangen. In diesen Rückerstattungsanträgen differenzieren die Antragstellerinnen und Antragsteller nach privaten oder geschäftlich bedingten Reiseanlässen.

Zwischen Stadt Köln und dem Kölner Hotel- und Gaststättenverband war vereinbart worden, bis auf zwei Rückerstattungsanträge, die als Musterklagen juristisch überprüft werden sollen, diese Anträge noch nicht abschließend zu bearbeiten. Beide Musterklagen sind beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.

Die Kölner Satzung wird durch die Klage eines Kölner Hoteliers zurzeit juristisch überprüft. In einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln im Sommer vergangenen Jahres hat das Gericht die Rechtmäßigkeit der Kölner Satzung inhaltlich bestätigt.

Die Stadt Köln wartet die schriftliche Urteilsbegründung ab, um auf ihrer Grundlage mögliche Auswirkungen zu überprüfen. Deshalb stellt sie ab sofort vorsorglich die Veranlagung der Kulturförderabgabe bei den Hoteliers zurück. Bei der Prüfung sollen auch die Erfahrungen der Stadt Dortmund berücksichtigt werden, die als einzige Stadt in der Bundesrepublik ausschließlich für privat veranlasste Übernachtungen die Abgabe erhebt.

Im vergangenen Jahr 2011 erreichte die Stadt Köln mit rund 4,97 Millionen Übernachtungen eine neue historische Rekordmarke. Von den eingenommenen 4,5 Millionen Euro Kulturförderabgabe flossen allein 2,6 Millionen Euro in die Renovierung verschiedener Museen und Kulturbauten, sowie weitere 350.000 Euro für Stadtklima und Verschönerungsprogramme. Im ersten Quartal 2012 registrierte Köln bereits 1,2 Millionen Übernachtungen in der Domstadt.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.