Die Kriegskasse des Hellmut Trienekens – Müllunternehmer wegen Untreue vor dem Kölner Landgericht

Die Müllverbrennungsanlage in Köln-Niehl.  / copyright: Henning Kaiser/ ddp
Die Müllverbrennungsanlage in Köln-Niehl.
copyright: Henning Kaiser/ ddp

Die Anklagebank im Kölner Landgericht ist dem früheren Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens schon aus einem früheren Prozess vertraut. Am Freitag (26. Februar) muss der 71-Jährige erneut auf dem ungeliebten Möbelstück Platz nehmen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gesundheitlich stark angeschlagenen Ruheständler Untreue vor. Hintergrund sind dubiose Geldtransfers, die von Dezember 1996 bis Januar 2002 über seine Firmenkonten in die Schweiz geflossen sein sollen. Eingespannt waren offenbar vier Firmen des seinerzeit florierenden Trienekens-Entsorgungsimperiums, die anstandslos die Scheinrechnungen eines Schweizer Unternehmens beglichen.

Laut einem früheren Urteil des Kölner Landgerichts in einem Steuerverfahren gegen Trienekens haben die Schweizer Geschäftspartner nie eine Gegenleistung für diese Zahlungen erbracht. Vielmehr sei es Trienekens Ziel gewesen, auf möglichst geschickte Weise hohe Geldbeträge aus seinen Unternehmen abzuziehen, um über diese frei verfügen zu können.

Mit ihnen sollte laut Anklageschrift eine «schwarze Kriegskasse» aufgebaut werden, die als «nützliche Aufwendungen» titulierte Schmiergeldzahlungen an Politiker und andere Entscheider finanzieren sollte. Diese sollten dann ein für Trienekens günstiges Geschäftsklima schaffen. In den Geschäftsbüchern sollen diese Zahlungen in Höhe von rund sieben Millionen Euro nicht aufgetaucht sein. «Die Verschiebung von Geldern in eine ‘schwarze Kasse’ kann den Tatbestand der Untreue erfüllen», erläutert Gerichtssprecher Dirk Eßer.

In den vergangenen Jahren sah sich Hellmut Trienekens wegen der von ihm betriebenen «politischen Landschaftspflege» immer wieder mit der Justiz konfrontiert. Erst im vergangenen November stellte das Landgericht Bonn ein Strafverfahren wegen Bestechung gegen ihn ein. Wegen des labilen Gesundheitszustandes des Angeklagten sahen die Bonner Richter keine Chancen auf die Eröffnung der Hauptverhandlung. Allerdings musste der Ex-Unternehmer 350 000 Euro an die Gerichtskasse und weitere 150 000 Euro an soziale Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis zahlen.

Zuvor hatte sich Trienekens außergerichtlich gegenüber der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) zur Zahlung von 19 Millionen Euro Schadenersatz verpflichtet. Er soll an den früheren Geschäftsführer der RSAG Bestechungsgelder in Höhe von etwa 1,1 Millionen Euro gezahlt haben. Im Gegenzug soll er für sein Unternehmen den Zuschlag für die Kompostierung von Bio- und Grünabfällen im Rhein-Sieg-Kreis erhalten haben.

Bereits im Jahr 2004 war Trienekens in Köln wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Als Geldauflage musste er den damaligen Rekordbetrag von zehn Millionen Euro an soziale Einrichtungen zahlen.

Für das neue Verfahren hat die Wirtschaftsstrafkammer zunächst 66 Verhandlungstage angesetzt. «Hintergrund für die hohe Anzahl der Termine ist der Gesundheitszustand des Angeklagten», erläutert Gerichtssprecher Eßer. Wegen seiner Herz- und Kreislauferkrankungen könne man Trienekens nur eine tägliche Verhandlungsdauer von maximal drei Stunden zumuten.

Prozessbeobachter erwarten, dass Trienekens’ erfahrener Anwalt Norbert Gatzweiler angesichts der labilen Gesundheit seines Mandanten eine Verfahrenseinstellung anstreben und die Kammer mit zahlreichen Anträgen unter Druck setzen wird. Mit einem Urteil wird für den 3. September gerechnet.

Autor: Quelle: ddp-Korrespondent Markus Peter