Die Stadt Köln will auch in den nächsten Jahren mit stringenten Planungsvorgaben und einem engagierten Konsolidierungskurs trotz wachsender Aufgaben ein Haushaltssicherungskonzept, das die kommunale Eigenständigkeit deutlich einschränkt, vermeiden. Parallel zum Doppelhaushalt 2016/2017 startet die Verwaltung deshalb die Vorbereitungen für das Inkrafttreten eines neuen kommunalen Steuerungsmodells, das ab 2018 den städtischen Etat auf neue Planungsgrundlagen stellt. Der jetzt eingebrachte Entwurf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist damit der letzte Etat auf der Basis des bisherigen Verfahrens. Künftig sollen die entscheidenden Gremien mit ihrer Entscheidung über den Haushalt aufgrund deutlicher, produktscharfer Planzahlen besser als bisher eine Priorisierung der städtischen Leistungen und Einrichtungen vornehmen können und damit die Planung auf einen nachhaltigen, wirkungsorientierten und generationengerechten Haushalt ausrichten können.
Der jetzt eingebrachte Doppelhaushalt 2016/2017 ist wiederum ein “wachsender Haushalt”, der mit einem Ausgabevolumen von 4,1 Milliarden Euro in diesem Jahr und mit 4,3 Milliarden Euro im nächsten Jahr abschließt. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 3,99 Milliarden Euro in 2016 und 4,19 Milliarden Euro in 2017 gegenüber. In dem Entwurfstext weist die Verwaltung explizit darauf hin, dass die “ungebrochen anwachsenden Aufwendungen weiterhin das steigende Leistungsangebot” verdeutlichen, dem keine entsprechende Ertragssteigerung gegenüber stehe. Weiterhin befände sich “Aufwand und Ertrag in einem unausgewogenen Verhältnis.”
Die städtische Finanzverwaltung weist für das Jahr 2016 einen Fehlbetrag von 251,5 Millionen Euro und für das Jahr 2017 einen Fehlbetrag von 242,5 Millionen Euro aus. Die damit notwendigen Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage der Stadt Köln sollen nach dem jetzt vorgelegten Etatentwurf für die Haushalte 2016 und 2017 mit 4,75 Prozent in 2016 und 4,8 Prozent in 2017 unter der entscheidenden 5-Prozent-Marke bleiben. Trotz der angespannten Kostensituation soll auf Steuererhöhungen verzichtet werden. In den nächsten Wochen werden Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und der Stadtrat über die Finanzpositionen beraten und entscheiden.
Der Etatentwurf für beide Jahre spiegelt in seiner Entwicklung die zusätzlichen Aufgaben und Kostenübernahmen wider, die zu einem bedeutenden Teil nicht kommunal beeinflussbar sind. Zwar haben Bundes- und Landesregierungen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung ergriffen, aber sie decken die Effekte auf die kommunalen Haushalte, die durch Bundes- und Landesaufgaben übertragen werden, nicht ausreichend ab. Deshalb mussten bei dem jetzt vorgelegten Doppelentwurf zusätzliche finanzielle Belastungen kurzfristig eingeplant und finanziert werden, wie zum Beispiel über zusätzliche 16 Millionen Euro auf insgesamt 329,3 Millionen Euro für die Landschaftsumlage (2017: 333,4 Millionen), zusätzliche 9,1 Millionen Euro (2017: 185,2 Millionen Euro) auf 179,0 Millionen Euro für die Wirtschaftliche Erziehungshilfe, zusätzlich 16,6 Millionen Euro auf 229,8 Millionen Euro (2017: 242,4 Millionen Euro) für die Kindertagesbetreuung und zusätzliche 8,5 Millionen Euro auf 257,0 Millionen Euro (2017: 261,5 Millionen Euro) für die soziale Grundsicherung. Über 25 Millionen Euro mehr und damit insgesamt 53,8 Millionen Euro als noch in 2015 geplant, kostet in diesem Jahr (2017: 63,9 Millionen Euro) die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Der städtische Eigenanteil für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt in diesem Jahr bei 31,0 Millionen Euro und im nächsten Jahr bei 40,9 Millionen Euro. Der Betriebskostenzuschuss für die Kölner Bühnen steigt um weitere, kurzfristig einzuplanende 12,9 Millionen Euro auf 88,4 Millionen Euro in diesem Jahr (2017: 84,8 Millionen Euro).
Bei der Steuerentwicklung sieht der Entwurf 1,1 Milliarden Euro an Gewerbesteuer und rund 517 Millionen an Grundsteuer B vor. Zwar konnte in 2015 die mit 1,05 Milliarden Euro prognostizierte Gewerbesteuer nicht in vollem Umfang vereinnahmt werden. Die Ursachen dafür lagen allerdings in Sondereffekten mit Rückzahlungen an Unternehmen, deren Ursache außerhalb des kommunalen Einflusses lag und die teilweise bis in die Veranlagungsjahre 2001/2 zurückreicht. Diese Sondereffekte sind für die nächsten Jahre nicht zu erwarten.
Für das Jahr 2016 erwartet die Stadt Köln insgesamt 3,99 Milliarden Euro an Erträgen (2017: 4,19 Milliarden Euro) und 4,24 Milliarden Euro an Aufwendungen (2017: 4,43 Milliarden Euro). Für Investitions- und Finanzierungspositionen stehen in 2016 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung, in 2017 941,3 Millionen Euro. Separat ausgewiesen ist das Gesamtvolumen der Investitionen für die Jahre 2016 bis 2020 mit 1,89 Milliarden Euro. Die Nettoneuverschuldung liegt in 2016 bei 225,1 Millionen Euro, in 2017 bei 107,9 Millionen Euro.
Nach Fachbereichen geordnet stellen die Sozialen Hilfen mit 955,8 Millionen (2017: 985,7 Millionen Euro) und die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit 786,3 (2017: 822,2 Millionen Euro) die größten Ausgabenblöcke dar. Gefolgt von der Allgemeinen Finanzwirtschaft mit 637,4 Millionen Euro (2017: 665,9 Millionen Euro), der Inneren Verwaltung mit 376,9 Millionen Euro (2017: 392,7 Millionen Euro), den Schulträgeraufgaben mit 323,0 Millionen Euro (2017: 341,2 Millionen Euro) und den Aufwendungen für die Sicherheit und Ordnung mit 235,5 Millionen Euro (267,1 Millionen Euro).