Nach intensiver Ermittlungsarbeit hat die Polizei Köln zwei Lkw-Fahrer wegen Kennzeichenmissbrauchs überführt. Beide Fahrer hatten Ende August 2014 vor dem verbotswidrigen Überqueren der Leverkusener Rheinbrücke durch Entfernung der vorderen Kennzeichenschilder ihrer Fahrzeuge eine Identifizierung nach Erfassung durch die stationäre Messanlage verhindern wollen.
Im ersten Fall hatte ein aufmerksamer Zeuge (45) beobachtet, wie ein Lkw-Fahrer (41) aus Koblenz auf der Bundesautobahn 1 in Richtung Saarbrücken vor Passieren der stationären Überwachungsanlage mit seinem 7-5-Tonner auf dem Fahrstreifen anhielt – und diesen vollständig blockierte. Der Beifahrer (25) stieg aus und klappte das vordere Kennzeichen nach unten. Nachdem er die Brücke verbotswidrig überquert hatte, stoppte der Fahrer sein Gefährt abermals. Der Beifahrer stieg aus und klappte das Kennzeichen wieder hoch. Anschließend fuhren die Männer weiter – bis eine Autobahnstreife sie stoppte. Beide erwartet nun ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs und Gefährdung des Straßenverkehrs.
In einem weiteren Fall verstieß der Fahrer eines historischen Doppeldeckerbusses gegen das Durchfahrtsverbot. Obwohl das vordere Kennzeichen an dem auffälligen Fahrzeug zuvor offenbar vorsätzlich entfernt worden war, gelang es den Ermittlern, den Busfahrer als einen 45-jährigen Mann aus dem Kreis Kleve zu identifizieren. Da der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, muss er neben einem Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs auch mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Am vergangenen Donnerstag (30. Oktober) haben Beamte der Schwerlastgruppe einen spanischen Autotransporter nach Überqueren der Rheinbrücke gestoppt und vor Ort stillgelegt. Das überlange Fahrzeug war auf zwei Etagen mit je fünf Pkw beladen. Der bulgarische Fahrer (38), der von Spanien nach Dänemark unterwegs war, durfte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem zwei der aufgeladenen Pkw von einem anderen Transporter übernommen wurden.
Die Berechnung des durch die Überladung erzielten Gewinns ergab einen Betrag von etwa 1.500 Euro, die der Unternehmer im Rahmen der Vermögensabschöpfung entrichten muss. Der Fahrer zahlte indes die übliche Geldbuße von 175 Euro für die verbotene Überfahrt. Sein lapidarer Kommentar: “Ich muss so fahren!”
Autor: Redaktion / Polizei Köln