Halloween 2016 in Köln: So lief die Nacht in der Domstadt für die Polizei

"Halloween" in Köln: So lief die Grusel-Nacht in der Domstadt für die Polizei - copyright: pixabay.com
“Halloween” in Köln: So lief die Grusel-Nacht in der Domstadt für die Polizei
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Hier die Bilanz der Polizei zu Halloween 2016 in Köln: Nach Meldungen über “Horror-Clowns” war für Halloween in der Domstadt Vorsicht geboten. Wie bereits in den vergangenen Jahren war auch in der diesjährigen Halloween-Nacht (31. Oktober/1. November 2016) in der Kölner Innenstadt der Bereich der Ringe und das Zülpicher Viertel von Feiernden sehr gut besucht. Die Auslastung der Altstadt wies jedoch im Vergleich zu einem Wochenende keine signifikanten Steigerungen auf.

Im Verlauf der Halloween-Feierlichkeiten erteilten die Polizeibeamten im gesamten Kölner Stadtgebiet 123 Platzverweise, davon allein 58 in der Innenstadt. 16 Personen mussten die Nacht in der Ausnüchterungszelle des Gewahrsams verbringen. Im Verlauf der Nacht wurden neun Personen leicht verletzt.

Insgesamt 40 Mal wurden Strafanzeigen bei der Polizei Köln wegen unterschiedlicher Körperverletzungsdelikte gefertigt, 14 Mal mussten die Beamten Sachbeschädigungen zu Protokoll nehmen. In zwei Fällen leisteten Feiernde Widerstand gegen Polizisten. In 54 Fällen musste bei Ruhestörungen eingeschritten werden, davon allein 28 Mal in der Kölner Innenstadt.

Nur ein “Horror-Clown” an Halloween in Köln gemeldet

Nur ein "Horror-Clown" in Köln gemeldet - copyright: Tobias Benner / pixelio.de
Nur ein “Horror-Clown” in Köln gemeldet
copyright: Tobias Benner / pixelio.de

Lediglich in einem Fall wurde das Auftreten von einem sogenannten “Horror-Clown” gemeldet. Dieser trat gegen 4:30 Uhr mit Maske und in kompletter Kostümierung im Stadtteil Widdersdorf in Erscheinung. Dabei schlug er einen jungen Mann und flüchtete anschließend unerkannt. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gefertigt.

Im Stadtgebiet Leverkusen wurden 32 Feiernde mit Platzverweisen belegt und eine Person in Gewahrsam genommen. Die Polizeibeamten mussten bei fünf Körperverletzungen einschreiten. In einem Fall wurde Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten geleistet. Sachbeschädigungen wurden in fünf Fällen zur Anzeige gebracht.