Das von der Stadt Köln ausgesprochene Glasverbot in Teilen der Kölner Innenstadt zum Karnevalsauftakt am 11.11.2010 ist gültig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) in seinen am 9. November 2010 veröffentlichten Eilbeschlüssen entschieden.
Das Gericht gab damit der Beschwerde der Stadt Köln zum per Allgemeinverfügung ausgesprochenen Mitführ- und Verkaufsverbot von Glasbehältern Recht. Stadtdirektor Guido Kahlen begrüßt die Entscheidung im Interesse all derjenigen, die im Kölner Straßenkarneval feiern wollen: “Das Oberverwaltungsgericht hat das Konzept der Stadt Köln zur Vermeidung von Glasverletzungen für den Kernbereiche der Altstadt und die Zülpicher Straße bestätigt und so – wie schon im Frühjahr – die Lebenswirklichkeit im Kölner Straßenkarneval berücksichtigt. Damit haben wir jetzt ein wirkungsvolles Instrument in Händen, die früher viel zu große Zahl von Schnittverletzungen im Straßenkarneval deutlich einzudämmen.”
Das OVG hat die Auffassung der Stadt bestätigt, dass bereits das Mitführen von Glasflaschen in den dicht gedrängten Zonen des Straßenkarnevals eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Die große Zahl von zehntausenden Feiernden auf engem Raum, “der überaus verbreitete Einfluss von Alkohol und die ausgelassene Stimmung der Narren… führen erfahrungsgemäß zu achtlosem Umgang mit Glasflaschen”, so das Gericht. Das OVG sieht eine ordnungsrechtlich relevante Störung der öffentlichen Sicherheit bereits durch die ordnungswidrige Entsorgung von Glasflaschen im öffentlichen Straßenraum eintreten. Diese erfolge im Kölner Straßenkarneval massenhaft mit den entsprechenden Scherbenmeeren auf den Straßen. Die Verantwortung für die Scherbenflut liege nicht nur bei den Nutzern, sondern auch bei den Verkäufern von Glasflaschen und Gläsern.
Der Stadtdirektor appelliert an die Kölner Jecken und die feiernden Karnevalsfreunde aus der ganzen Region:”Lassen Sie die Flaschen zuhause! Sie haben in Köln mit vielen Jecken mehr Spaß ohne Glas! In Köln kann man ohne Verletzungsrisiko ausgelassen Karneval feiern.”
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.