Und immer wieder grüßt die Winterdepression: Viele Menschen kennen den Blues, der sich alljährlich in der kalten Jahreszeit einstellt. Den Auslöser dafür sehen viele Forscher im Mangel an natürlichem Tageslicht.
Nicht nur Bewegung und Sport können jetzt eine positive Wirkung auf das Wohlbefinden haben – auch eine Reise in südliche Gefilde kann Wunder wirken. Wer einen solchen Trip in die Sonne mit der ganzen Familie plant, sollte einiges bedenken.
Unterwegs mit Kindern
Grundsätzlich sollten Kinder mindestens sechs Jahre alt sein, wenn man mit ihnen eine Fernreise ins Auge fasst, meint der Kemptener Kinderarzt Dr. med. Rudolf Kappes. Kleinere Kinder würden unter der erheblich eingeschränkten Bewegungsfreiheit bei langen Flügen zu stark leiden. Hinzu komme eine mögliche Belastung durch Impfungen und eine erhöhte Infektionsgefahr, etwa in den Tropen. Bei kleineren Kindern sollte die maximale Flugdauer vier Stunden betragen. Wer im Winter ohne großen Impfbedarf in die Sonne fliegen möchte, dem empfiehlt Setareh Zahir-fard vom Reiseveranstalter DERTOUR etwa Dubai. Das klassische Winterziel ist nach sechs Stunden Flugzeit erreicht: “Die Hotels sind kinderfreundlich und auf Familien eingestellt.”
Sicherheit für den Fall der Fälle
Eine private Reisekrankenversicherung sollte bei einer Fernreise obligatorisch sein, denn der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse gilt nur innerhalb der EU und einigen wenigen weiteren Ländern. Birgit Dreyer, Leiterin Kommunikation und Kunden-Service bei der ERV, Deutschlands Marktführer in Sachen Reiseschutz: “Wir empfehlen eine Reisekrankenversicherung, die vor allem auch einen ‘medizinisch sinnvollen’ Krankenrücktransport beinhaltet.” Auch eine Reiserücktrittsversicherung könne speziell bei einem Urlaub mit Kindern Sinn machen. “In der Regel sind versicherte Rücktrittsgründe eine schwere Unfallverletzung, Tod – auch eines nahen Angehörigen – oder eine unerwartete schwere Erkrankung”, so Dreyer. Bei der ERV seien viele zusätzliche Gründe versichert, wie etwa eine Impfunverträglichkeit.
Medizinisch sinnvoll oder notwendig?
Reisekrankenversicherungen unterscheiden sich etwa dadurch, ob sie einen “medizinisch sinnvollen” oder einen “medizinisch notwendigen” Rücktransport abdecken. “Wir empfehlen eine Versicherung, die einen ‘medizinisch sinnvollen’ Krankenrücktransport beinhaltet”, so Birgit Dreyer. Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport werde dieser nur dann organisiert, wenn man vor Ort medizinisch unterversorgt sei. Diese Entscheidung aber beeinflusse der behandelnde Arzt vor Ort maßgeblich.
Autor: Redaktion / djd