Bis kleine Kinder selber in die Pedale treten und Fahrradfahren lernen, setzen radelnde Eltern ihren Nachwuchs meist in einen Fahrradsitz oder einen Fahrradanhänger. Beide Produkte haben Vor- und Nachteile.
“Fahrradsitze lassen sich schnell montieren und wiegen nicht viel, so dass man sie zum Beispiel auch mit in den Urlaub nehmen kann”, sagt Frank Holdinghausen von TÜV Rheinland. Fahrradanhänger sind schwerer und sperriger und deshalb nicht so leicht zu transportieren. “Beim Fahrradanhänger ist das Kind von einem Rahmen umgeben und deshalb bei einem Unfall besser geschützt”, sagt der Experte. Das bedeute aber keineswegs, dass Fahrradsitze gefährlich seien, da viele Hersteller ihre Produkte nach der Norm DIN EN 14344 auf ihre Sicherheit prüfen lassen. In beiden Fällen empfiehlt Frank Holdinghausen, dass die Kinder zusätzlich einen Helm tragen sollten – auch wenn für beide Produkte keine Helmpflicht existiert.
TÜV Rheinland prüft auf mechanische Sicherheit und Schadstoffe
Beim Kauf eines Fahrradanhängers oder Fahrradsitzes sollten Eltern auf Prüfzeichen wie zum Beispiel von TÜV Rheinland achten. Das GS-Zeichen steht für geprüfte Sicherheit und bescheinigt einem Anhänger oder Sitz, dass die gesetzlichen mechanischen und chemischen Anforderungen überprüft worden sind. Hierbei werden die auf das Produkt zutreffenden gültigen Normen und Gesetze herangezogen. Das Zeichen “Schadstoffgeprüft” belegt, dass über die gesetzlichen Anforderungen hinaus chemische Prüfungen durchgeführt worden sind.
Fahrrad zum Fachhändler mitnehmen
“Wer sich für einen Fahrradsitz oder -anhänger interessiert, sollte zum Kauf immer sein Fahrrad mitnehmen”, empfiehlt Frank Holdinghausen. So könne man entscheiden, welches Produkt für das Rad am besten geeignet ist. Außerdem rät der TÜV Rheinland-Prüfer nach erfolgreicher Montage unbedingt zu einer Probefahrt – allerdings ohne Kind. Schließlich müsse sich der Fahrer sicher fühlen und ein eventuell verändertes Fahrverhalten zunächst alleine testen.
Autor: Redaktion / TÜV Rheinland