Das Jahr 2017 neigt sich dem Ende zu und 2018 steht vor der Tür. Was sich im neuen Jahr ändert und welche gesetzliche Änderungen 2018 bringt, erklärt Rechtsanwalt Kai Solmecke.
Mutterschutz: Mehr Rechte für angehende Mütter
Schon in diesem Jahr ist das neue Mutterschutzgesetz zum Teil in Kraft getreten, jedoch kommen ab Januar 2018 noch Änderungen hinzu, die für angehende Mütter wichtig werden. In Zukunft haben schwangere Schülerinnen und Studentinnen das gleiche Recht wie Arbeitnehmerinnen. “Die Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes soll zukünftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Damit sind sie in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen von Pflichtveranstaltungen befreit”, weiß ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke.
Des Weiteren nimmt der Gesetzgeber Arbeitgeber zukünftig mehr in die Pflicht: “Der Arbeitgeber soll für jeden seiner Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und überprüfen, ob dort besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen”, so der Rechtsexperte.
Eine weitere Änderung: Werdende Mütter, die Arbeiten in einem vorgegebenen Tempo erledigen sollen, profitieren von einem allgemeinen Beschäftigungsverbot. Kai Solmecke erklärt dazu: “Bisher haben die gesetzlichen Regelungen nur die Beschäftigungen von Schwangeren für Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen.”
Mindestlohn: Keine Ausnahmen mehr in allen Branchen
Bisher galt beim Mindestlohn noch eine Übergangszeit für die Betriebe. Diese läuft zum 31. Dezember 2017 ab. Das heißt konkret, dass ab Januar 2018 der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos und ohne Einschränkung in allen Branchen gilt. Rechtsanwalt Kai Solmecke: “Damit sind nun auch Tarifverträge, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, nicht mehr zulässig.”
Bisher waren tarifliche Abweichungen noch möglich, zum Beispiel im Baugewerbe und Handwerk. Jetzt können die Arbeitnehmer im Dachdecker-, Maler- und Elektrohandwerk aufatmen, denn auch in diesen Branchen müssen Arbeitgeber nun ein Entgelt von mindestens 8,84 Euro pro Stunde zahlen.
Steuererklärung: Verlängerte Abgabezeit gilt
Wer sich – wie die meisten Menschen – mit der Steuererklärung Zeit lässt und diese bis zum letzten Tag aufschiebt, hat zukünftig noch mehr Zeit, denn ab 2018 gilt eine neue Abgabefrist. “Die Steuererklärung muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen”, verrät Kai Solmecke. Für die Steuererklärung 2018 hat der Steuerzahler also bis zum 31. Juli 2019 Zeit.
Wer einen Steuerberater mit der eigenen Steuererklärung beauftragt hat, bekommt sogar Zeit bis zum 28. Februar – und in Schaltjahren wie 2020 bis zum 29. Februar. ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke erklärt außerdem: “Übrigens steigt ab 2018 auch der Grundfreibetrag von 8.820 auf 9.000 Euro – bei Lebenspartnerschaften und Ehepaaren sogar auf das Doppelte. Der Kinderfreibetrag wird um 72 Euro auf 7.4258 Euro erhöht. Bei Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei. Es lohnt sich also, bei der Steuererklärung genauer hinzusehen.”
Auch die Abgabe der Steuererklärung wird vereinfacht – zumindest was das Einreichen von Belegen angeht. Ab dem kommenden Jahr genügt es, die Belege aufzuheben und sie auf Nachfrage der Finanzbehörden einzureichen.
Bankgeschäfte: Keine Zahlungsgebühren mehr
Bisher musste man bei Kartenzahlungen, Überweisungen oder Lastschriften Gebühren bezahlen. Besonders erfreulich für Verbraucher: Ab dem 13. Januar 2018 fallen diese gesonderten Gebühren weg. Mit der neuen Regelung ändert sich auch die Haftung, wie Kai Solmecke weiß: “Die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen sinkt von bisher 150 auf 50 Euro. Damit haben Verbraucher mehr Rechte bei einem Betrug oder Diebstahl.”
So können sich Kunden zum Beispiel bei Fehlüberweisungen einfacher ihr Geld zurückholen. Gleichzeitig tritt eine Sonderregelung in Kraft, die vor allem für Immobilienbesitzer mit einer bevorstehenden Anschlussfinanzierung interessant ist: “Eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Fall einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung ist ab dem 13. Januar 2018 nicht mehr erforderlich, es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht”, so der Rechtsexperte.
Kindergeld: Erhöhung bringt mehr Geld in die Haushaltskasse
Eltern können sich ab Jahresbgeinn über eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Ab dann gibt es jeweils 194 Euro für das erste und zweite Kind. Beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro.
Streamingdienste: Auch im EU-Ausland nutzbar
Ab dem 20. März 2018 lassen sich Videos von den Streamingdiensten wie Amazon Prime, iTunes, Netflix oder Sky Go auch im Ausland anschauen! Das sogenannte Geoblocking fällt dann bei den kostenpflichtigen Diensten weg. Dafür fallen keine zusätzlichen Gebühren an, die Regelung gelten allerdings nur für das EU-Ausland und sind in der Regel zeitlich beschränkt.
Reisen: Pauschal-Touristen können länger reklamieren
Ab 2018 können Reisende ihre Ansprüche zwei Jahre lang geltend machen. Bisher konnten sie dies nur bis zu einem Monat nach der Rückkehr. Reiseveranstalter dürfen ab Juli 2018 bis 20 Tage vor Reiseantritt die Preise um bis zu acht Prozent erhöhen. Bisher waren nur fünf Prozent erlaubt.
Weitere Änderungen in 2018: Vom Diesel-Fahrverbot bis zur eCall-Pflicht
Neben den gesetzlichen Neuerungen, die bereits zu Jahresanfang ab Januar 2018 in Kraft treten, werden im Laufe des neuen Jahres weitere Gerichtsentscheidungen unter Umständen für Änderungen sorgen. So urteilt zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 über mögliche Diesel-Fahrverbote. Die Deutsche Umwelthilfe hat gleich gegen mehrere Städte geklagt, weil die Schadstoffbelastung dort oberhalb der Grenzwerte liege. Ob tatsächlich in manchen Städten Diesel-Fahrverbote ausgesprochen werden oder ob eine Einigung erzielt wird, zeigt sich erst im Februar.
Eine weitere Gesetzesänderung, die jedoch erst zum 1. April 2018 in Kraft tritt, betrifft die Automobilhersteller. Dann ist der sogenannte eCall für neue Autos und Transporter Pflicht. Das automatisierte Notrufsystem alarmiert bei einem schweren Unfall selbstständig die Notrufnummer 112 und übermittelt die Position des Fahrzeugs sowie die letzte Fahrtrichtung an die Rettungsleitstelle. Diese Regelung gilt europaweit.
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel. Bei Alleinstehenden von 409 auf 416 Euro pro Monat und bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entrichtet wird.