Parkgebührenvergleich der größten Städte in Nordrhein-Westfalen

An Parkscheinautomaten ohne Bewohnerparkregelung werden in Köln bis zu 6.091 Euro pro Jahr und Stellplatz erzielt.  / copyright: Gisela Peter / pixelio.de
An Parkscheinautomaten ohne Bewohnerparkregelung werden in Köln bis zu 6.091 Euro pro Jahr und Stellplatz erzielt.
copyright: Gisela Peter / pixelio.de

Der Bund der Steuerzahler hat die Parkgebühren im öffentlichen Straßenland in den größten Städten Nordrhein-Westfalens miteinander verglichen. Aus Sicht der Stadt Köln ist diese Auswertung für Köln jedoch nicht repräsentativ, da bei den Mittelwerten für die Parkgebühren und die daraus resultierten Einnahmen nicht berücksichtigt wurde, wie die Parkraum-Bewirtschaftungs-Systeme in den jeweiligen Städten, und damit auch in Köln, ausgestaltet sind.

Köln hat durch die Bewohnerparkregelung ein anderes Bewirtschaftungssystem

In Köln wird, anders als in anderen Städten, fast ausschließlich über die Parkscheinregelung auch das Bewohnerparken angeboten. Dabei können Bewohner an den meisten Plätzen mit Parkscheinautomaten kostenfrei parken, wenn sie einen entsprechenden Bewohnerparkausweis besitzen. Dieses Mischsystem bedeutet, dass nicht von allen Nutzern der Stellplätze Parkgebühren entrichtet werden.

Dieses System hat auch unter Berücksichtigung der besonderen Struktur der Kölner Innenstadt gegenüber anderen Systemen den Vorteil, allen Verkehrsteilnehmern, also Bewohnern, Kunden, Lieferanten und Besuchern, entsprechenden Parkraum je nach Bedarf bereithalten zu können. Bei Reservierungen für lediglich einen Nutzerkreis, zum Beispiel nur für die Bewohner, werden alle übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen. Dieser Vorteil für alle Parkraumnutzer in Köln führt zwangsläufig dazu, dass im Durchschnitt pro Stellplatz weniger Einnahmen erzielt werden als in anderen Städten mit anderen Bewirtschaftungssystemen.

An Parkscheinautomaten ohne Bewohnerparkregelung werden in Köln bis zu 6.091 Euro pro Jahr und Stellplatz erzielt. In Köln sind gegenwärtig insgesamt 33.788 Stellplätze des öffentlichen Straßenlandes über Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Im Vergleich zu den Stellplatzanzahlen in anderen Städten, die deutlich geringer sind, ist erkennbar, dass ein Vergleich ausschließlich über die reinen Einnahmewerte nicht sachgerecht ist.

Unabhängig von den Einnahmen aus Parkgebühren hat die Straßenverkehrsbehörde die primäre Aufgabe, für das Parken – unter Berücksichtigung der besonderen Innenstadtstruktur – eine bestmögliche Ordnung stadtverträglich und verkehrssicher zu gewährleisten. Dies wird mit dem Kölner Parkraum-Bewirtschaftungs-System erreicht und führt zu einer spezifischen Einnahmesituation aus den Parkscheinautomaten, die einen direkten Vergleich mit den anderen großen Städten in NRW so nicht zulässt.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.