Ladendieb mit extremem Kaffeedurst

Ganze drei Paletten hochpreisigen Kaffees verstaute der Verdächtige in einer mitgeführten Tragetasche.  / copyright: Martin Schneider/ pixelio.de
Ganze drei Paletten hochpreisigen Kaffees verstaute der Verdächtige in einer mitgeführten Tragetasche.
copyright: Martin Schneider/ pixelio.de

Ein Langfinger wurde bei einem Diebstahl in einem Kölner Supermarkt beim Stehlen erwischt. Erstmal – leider – nichts ungewöhnliches. Jedoch war das Diebesgut mehr als verwunderlich. Gleich drei Paletten (!) versuchte unbezahlt aus dem Laden zu entwenden.

Nein, er ist kein Beamter. Also keiner der Staatsdiener, die – klischeebehafteten Unkenrufen zufolge – ohne massiven Koffeingenuss im Büro lethargisch dahindämmern, ja geradezu arbeitsunfähig sind…

Bei dem Mann (40), der am Dienstagnachmittag (11. Mai) in der Kölner Innenstadt von einem Ladendetektiv (28) eines Discounters auf frischer Tat geschnappt wurde, handelt es sich auch keinesfalls um einen sogenannten Genusstester. Lediglich ein polizeilich hinreichend bekannter Langfinger ging dem Angestellten ins Netz. Auffällig war hierbei jedoch dessen Diebesgut.

Gegen 14.40 Uhr hatte der Drogenabhängige das Ladenlokal am Eigelstein betreten. Schnurstracks hatte der 40-Jährige sich in Richtung der Kaffeeregale begeben. Nachdem er sich laut späteren Angaben des Ladendetektivs dort auffällig umgeschaut hatte, griff er zu. Ganze drei Paletten hochpreisigen Kaffees verstaute der Verdächtige in einer mitgeführten Tragetasche. 

Und mit diesem äußerst auffälligen Gepäckstück ging der ungepflegt erscheinende 40-Jährige dann wie selbstverständlich am Kassenbereich vorbei. Der Ladendetektiv, der kaum seinen Augen trauen wollte, folgte dem Flüchtigen und stellte den Mann im Eingangsbereich.

Im rückwärtigen Büroraum übergab der Angestellte den Ertappten an die alarmierten Polizisten. Diesen gegenüber gab der Festgenommene unumwunden an, harte Drogen zu konsumieren. Zum Tatvorwurf wollte er sich nicht äußern. Im Anzeigentext wurde jedoch vermerkt, dass die “sichergestellte Ware eher nicht für einen Eigengebrauch spricht”.

Der 40-Jährige ist bereits vielfach mit Eigentums- und Drogendelikten in Erscheinung getreten. Heute wird er einem Haftrichter vorgeführt. Ob dieser seinerseits ein Freund der gerösteten Bohne ist, entzieht sich der Kenntnis des Schreibers dieser Zeilen. Entscheidungsrelevant dürfte das jedoch ohnehin nicht sein.

Autor: Polizei Köln