Arzneimittel sind im Straßenverkehr oft eine unterschätzte Gefahr

Damit man keine Risiken und Nebenwirkungen bei der Medikamenteneinname eingeht, sollte man sich vorab genau informieren. / copyright: Stefan Redel - Fotolia.com
Damit man keine Risiken und Nebenwirkungen bei der Medikamenteneinname eingeht, sollte man sich vorab genau informieren.
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Viele Arzneimittel können die Verkehrstauglichkeit stark beeinflussen. Selbst Medikamentengruppen von denen man es nicht erwartet wie Hustenblocker, Schnupfenmittel oder Asthmasprays können negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.

Vor einer Medikamentengruppe warnt Erika Fink, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, ausdrücklich: „Viele Patienten denken, dass die Wirkung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln nur unmittelbar nach der Einnahme von Bedeutung ist. Aber die Wirkung reicht über die Nacht hinaus. Wer morgens ins Auto steigt, steht noch immer unter dem Einfluss dieser Arzneimittel.“

Nach der Nacht sind meist nur 50 Prozent des Wirkstoffes abgebaut. Über den Tag wird wiederum nur die Hälfte des Wirkstoffs ausgeschieden. Wer also abends erneut ein Schlafmittel einnimmt, hat womöglich noch ein Viertel der letzten Dosis im Blut. Auch freiverkäufliche Schlafmittel sind für Autofahrer nicht ungefährlicher als verschreibungspflichtige. Sie wirken oft besonders lang.

Grundsätzlich macht es immer Sinn, bei Verordnung oder Kauf eines Arzneimittels nachzufragen, ob es sich auf die Verkehrstüchtigkeit auswirkt – auch wenn diese Vermutung auf den ersten Blick gar nicht aufkommt. „Am Anfang einer blutdrucksenkenden Therapie muss in vielen Fällen mit Ermüdung, Unaufmerksamkeit und verzögerten Reaktionszeiten gerechnet werden. Das gibt sich aber im Verlauf der Behandlung und hängt von den verschriebenen Arzneimitteln ab“, erklärt Erika Fink. Auch bei manchen Schnupfen- und Heuschnupfenmitteln kann am Anfang eine starke Müdigkeit auftreten. Hier ist es dringend notwendig, Arzt und Apotheker zu befragen.

Äußerlich angewendete Arzneimittel können die Verkehrstauglichkeit ebenso stark einschränken. Wer Augentropfen gegen Glaukom („Grüner Star“) oder zur Pupillenerweiterung zwecks ärztlicher Untersuchung bekommen hat, ist vorerst nicht in der Lage aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Selbst die Anwendung von Pflastern gegen Reisekrankheit kann zu einer Pupillenerweiterung und somit schlechter Sicht führen. Wichtig ist, dass Patienten dann Konsequenzen ziehen und nicht sich und andere Verkehrsteilnehmer aus Bequemlichkeit im Straßenverkehr gefährden.

Autor: Redaktion / Landesapothekerkammer Hessen