865.500 ist eine beeindruckende Zahl. Sie kommt von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und steht für die Zahl der Arbeitsunfälle im Jahr 2015. Und zwar nur die, die jeweils zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führten.
Umso wichtiger ist es für Berufstätige, bei einem Arbeitsunfall schnell und richtig zu handeln, um den Verunfallten bestens zu helfen und längere Ausfallzeiten zu vermeiden. Immerhin: Fast 70 Prozent aller Arbeitnehmer sind davon überzeugt, bei Arbeitsunfällen die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Arbeitsunfälle: Die Rettungskette muss funktionieren
Diese Maßnahmen werden in einer so genannten Rettungskette aufgezeigt. Die Rettungskette beschreibt, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind und in welcher Reihenfolge sie bei Arbeitsunfällen abzulaufen haben. Das beginnt mit der Bergung und Sicherung von Verunglückten, setzt sich fort über die Information der Ersthelfer oder des Notarztes bis hin zum Transport ins Krankenhaus.
Jeder einzelne Mitarbeiter sollte diese Maßnahmen intus haben. Ein Blatt mit entsprechenden Notizen im Schreibtisch ist eine gute Hilfe. Bei den Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen gibt es entsprechende Vordrucke für die Kontaktdaten der Ersthelfer im Unternehmen. Diese können sodann am schwarzen Brett und in den Aufenthaltsräumen ausgehängt werden.
Auch Verbandsmaterial hat ein Ablaufdatum
Denn der Arbeitgeber steht in der Pflicht, auf eine ausreichende Anzahl geschulter Ersthelfer im Unternehmen zu achten. Zudem muss das benötigte Material für die Erste Hilfe im Verbandskasten bzw. -koffer aufbewahrt werden. Nicht nur bei Salben gibt es befristete Haltbarkeitszeiten. Auch Verbandsmaterial “läuft ab”, darum sollte regelmäßig in die Verbandskästen geschaut werden.
Schon Unternehmen ab zwei Mitarbeitern müssen einen Ersthelfer benennen, der entsprechend ausgebildet ist. Die Grundschulung dauert einen Tag. Im Mittelpunkt steht die praktische Durchführung von Erst-Hilfe-Maßnahmen. Spätestens alle zwei Jahre muss der benannte Ersthelfer einen Auffrischungskurs belegen.
Auch kleine Verletzungen können zum großen Problem werden
Über jeden noch so unbedeutend erscheinenden Unfall an der Arbeitsstätte muss der Vorgesetzte unterrichtet werden und der Vorfall muss entsprechend dokumentiert werden. Denn auch kleine Verletzungen wie unscheinbare Schnittwunden können eine Entzündung nach sich ziehen und zum Problem werden. Dann ist eine Meldung zwingend erforderlich, und zwar an den Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse.
Berufsgruppen, die täglich mit besonderen Gefahren-Situationen umgehen müssen, sind verpflichtet, an einem regelmäßigen Sicherheitstraining teilzunehmen. Denn Unfallvermeidung ist die beste Möglichkeit, die Gesundheit des Mitarbeiters zu erhalten und im Unternehmen Kosten durch Ausfälle zu senken.
Die Meldung von Arbeitsunfällen trägt zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit im Unternehmen bei. Der Arbeitgeber muss die Unfallursache ermitteln und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz aktualisieren. Zudem fließen die Erkenntnisse in die Mitarbeiter-Unterweisung ein.
“Doch am besten kommt es gar nicht erst zu einem Unfall. Mitarbeiter, die einen Arbeits- oder Gesundheitsschutz-Mangel erkennen, sollten diesen ihrem Vorgesetzten mitteilen. Gehört es zu den Aufgaben des Mitarbeiters und hat er ausreichende Kenntnisse, kann er den Mangel auch selbst beheben. Denn Unfallvermeidung ist immer der beste Weg”, so Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit beim TÜV Rheinland.