Arbeitslos? Diese Schritte müssen Sie jetzt einleiten!

Was ist zu tun bei Arbeitslosigkeit? / copyright: ger.hardt, pixelio.de
Was ist zu tun bei Arbeitslosigkeit?
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Der Jobverlust droht oder Sie haben die Kündigung bereits erhalten? Dann ist es wichtig, sofort darauf zu reagieren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten und was Sie bei Ihrem ersten Termin bei der Arbeitsagentur mitnehmen sollten, finden Sie hier im Überblick!

Fraglos ist: Der Jobverlust bedeutet für jeden Einzelnen eine persönliche Krise. Damit die psychische Krise nicht auch noch zur finanziellen Belastung wird, sollten die Betroffenen rechtzeitig ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld sichern. Dafür ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren bundesweiten Arbeitsagenturen (AA) der einzige kompetente Partner. Auch für die neue Jobsuche sind die Arbeitsagenturen zuständig und eine wichtige Hilfe.

Das müssen Sie bei drohendem Arbeitsplatzverlust tun:

  • Wird Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis demnächst beendet, müssen Sie sich (frühestens) drei Monate vorher persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden.
  • Erfahren Sie vom Jobverlust weniger als drei Monate im Voraus, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit bei der Arbeitsagentur persönlich melden. Fällt dieser Tag auf das Wochenende oder einen Feiertag muss die Meldung am ersten nachfolgenden Werktag erfolgen.

Tipp: Dies können Sie persönlich, aber auch telefonisch oder über den neu geschaffenen Meldeservice per Internet angeben. Alle Agenturen für Arbeit sind unter der bundeseinheitlichen Service-Rufnummer 01801 – 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min) Mo. bis Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar und per Internet unter www.arbeitsagentur.de erreichbar.

Achtung! Auch wenn Sie sich telefonisch oder per Mail arbeitslos melden, müssen Sie danach zum persönlichen Gespräch zur Arbeitsagentur.

Das sollten Sie noch wissen:

  • Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gezahlt, an dem Sie Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitgeteilt haben. Diese Meldung gilt dann als Antrag auf Leistungen.
  • Sie müssen einen Grundantrag mit nur wenigen Fragen und Angaben ausfüllen. Ihre Agentur für Arbeit prüft danach, welche Ansprüche Sie erworben haben. Notwendig werdende “Zusatzblätter” werden mit Ihnen in der Arbeitsagentur persönlich besprochen.
  • Prüfen Sie auf dem Antragsformular, ob alle Angaben zu Ihnen stimmen, damit sich (z.B. durch Umzug) keine Fehler einschleichen.
  • Füllen Sie den Antrag sorgfältig und gut leserlich aus, damit Rückfragen vermieden werden. Das verkürzt die Bearbeitungszeit.
  • Das Arbeitslosengeld wird nicht in bar ausgezahlt. Sie brauchen dafür ein Konto bei der Bank, Post oder Sparkasse.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Bescheid mitgeteilt.

Sie sind danach auch kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert.

Wichtiger Hinweis: Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie nur, wenn Sie für Ihre Arbeitsagentur unter Ihrer angegebenen Adresse an allen Werktagen erreichbar sind.

Das sollten Sie zu Ihrem ersten Termin bei der Arbeitsagentur mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Arbeitspapiere wie Gehaltsbescheinigungen
  • Arbeitsbescheinigung vom früheren Arbeitgeber (diese muss er Ihnen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aushändigen)
  • Beitragsnachweis (über freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung)

Nutzen Sie das neue Job-und Serviceportal der Bundesagentur für Arbeit

Unter www.arbeitsagentur.de bietet die Bundesagentur für Arbeit eine neue Plattform für Ihre persönliche Stellensuche an. Sie können dort Ihr Bewerberprofil eingeben. Es wird dann sofort mit passenden aktuellen Stellenangeboten abgeglichen.

Autor: Redaktion/ Bundesagentur für Arbeit