Gegen "Google Street View" haben Bürger jetzt Widerspruchsrecht

Für das Projekt 'Street View' des Suchmaschinen-Betreibers Google sollen sie sämtliche Strassenzuege abfotografieren. Aus Auto heraus werden die Strassen fotografiert, um 3D-Panoramabilder zu generieren.  / copyright: Michael Kappeler/ ddp
Für das Projekt ‘Street View’ des Suchmaschinen-Betreibers Google sollen sie sämtliche Strassenzuege abfotografieren. Aus Auto heraus werden die Strassen fotografiert, um 3D-Panoramabilder zu generieren.
copyright: Michael Kappeler/ ddp

Wie Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) mitteilte, gibt es ein Widerspruchsrecht für Bürger gegenüber dem Internet-Dienst “Google Street View”, sofern sich Menschen durch die Aufnahmen von Gebäuden, Straßen und Plätzen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.

“Mir wäre es lieber gewesen, wenn es ein generelles vorheriges Zustimmungserfordernis der Berechtigten für alle Aufnahmen durch Google Street View gegeben hätte”, sagte die Ministerin bei ihrem Besuch auf der Computermesse CeBIT 2010 in Hannover. “Da aber nun die Aufnahmen existieren und Google Street View sein Angebot in diesem Jahr auch in Deutschland starten will, rate ich allen Betroffenen, die Bilder sorgfältig zu prüfen und gegen eine Veröffentlichung vorzugehen, sofern sie sich hierdurch beeinträchtigt sehen”, fügte sie hinzu.

Seit Februar 2005 bietet Google seinen Nutzern den Dienst “Google Map” an. Dieser ermöglicht es, Orte, Straßenbezüge oder Hotels online zu suchen, um deren Position dann auf einer Karte von der Erdoberfläche über Satelliten- und Luftbilder im Internet anzuzeigen. Derzeit ist Google in Deutschland unterwegs, um Straßenzüge für den zusätzlichen Internetdienst “Street View” zu filmen. Diese Vorgehensweise stößt bei Datenschützern auf Kritik.

Autor: ddp