Verwaltungsgericht: Keine Genehmigung für Veranstaltungen im Limelight

Steht jetzt das Ende des Veranstaltugunshauses bevor? / copyright: Limelight
Steht jetzt das Ende des Veranstaltugunshauses bevor?
copyright: Limelight

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln kann das Limelight keine Sonderveranstaltungen mehr anbieten. Das Gericht verhandelte sowohl die Klagen der Nachbarn gegen die Baugenehmigung der Stadt Köln, die einen Veranstaltungsbetrieb bis 22 Uhr vorsah, als auch verschiedene Klagen des Betreibers.

Gegen die Baugenehmigung, die die Stadt dem Limelight in Junkersdorf für Konzerte, Fernsehaufzeichnungen und weitere kulturelle Veranstaltungen im letzen Jahr erteilt hat hatten Nachbarn aufgrund von Lärmbelästigungen geklagt. Diese Baugenehmigung wurde heute vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Damit kann das Limelight lediglich als Bar- und Restaurantbetrieb freitags und samstags bis 03 Uhr und an den anderen Öffnungstagen bis 01 Uhr betrieben werden.

Dieser Klage vorangegangen war bereits ein gerichtliches Eilverfahren, in dem das Verwaltungsgericht Köln lediglich einen Veranstaltungsbetrieb bis 21 Uhr für zulässig befand, die Genehmigung sah hingegen Veranstaltungen bis 22.00 Uhr vor. Gegen das Urteil hatten sowohl die Stadt als auch der Betreiber des Limelight Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt – jedoch erfolglos. Auch Münster hielt an dem frühen Veranstaltungsende fest. Die Stadt hatte im Vorfeld angeregt, den um den Betrieb des Limelight entfachten Konflikt außergerichtlich innerhalb eines Mediationsverfahrens zu lösen.

Die frühere Baugenehmigung des Limelight aus dem Jahr 2004 war erloschen, da während des Insolvenzverfahrens in 2006 der damalige Insolvenzverwalter den Verzicht darauf erklärt hatte. Dieser Verzicht ist nach der heute vom Verwaltungsgericht getroffenen Entscheidung wirksam. Ein zwischenzeitlich eingereichter Bauantrag scheiterte bereits im letzten Sommer aufgrund der Überschreitung der maßgeblichen Lärmgrenzwerte.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.