Urlaub im Ferienhaus

Bei der Buchung eines Ferienhaus im Internet kann ein wenig Recherche vor unliebsamen Überraschungen schützen. / copyright: Zaubervogel / pixelio.de
Bei der Buchung eines Ferienhaus im Internet kann ein wenig Recherche vor unliebsamen Überraschungen schützen.
copyright: Zaubervogel / pixelio.de

Ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung für den nächsten Urlaub in den europäischen Nachbarländern zu finden, ist dank Internet nicht schwierig. Nicht nur Vermittler, sondern auch die meisten Privatvermieter verfügen über eigene Webseiten mit Fotos, Preisen und Buchungsmöglichkeiten.

Auf Kontaktdaten des Anbieters achten

Vor der Kontaktaufnahme oder der
Buchung sollte man sich diese Seiten jedoch genauer ansehen und ein
wenig recherchieren, rät André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen
Verbraucherzentrum
in Kehl. So lassen sich unliebsame Überraschungen
vermeiden.

“Auf den
Internetseiten sollten unter anderem die kompletten Kontaktdaten des
Vermittlers oder Vermieters mit Adresse und Telefonnummer statt nur
einer E-Mail-Adresse genannt werden”, betont Schulze-Wethmar. Weiterhin
sollten das Mietobjekt und sein Standort möglichst genau beschrieben
werden. So lässt sich leichter überprüfen, ob dieses auch wirklich
existiert und es sich nicht um ein betrügerisches Angebot handelt.
Vorsichtig sollte man sein, wenn Vorkasse verlangt wird: “Bei der
Anmietung einer Urlaubsunterkunft sollte nur eine Anzahlung geleistet
und der Rest vor Ort bezahlt werden”, betont der Jurist. Er empfiehlt
weiterhin, im Internet auf die Suche nach Erfahrungsberichten anderer
Reisender zu gehen. Diese zeugen in der Regel nicht nur von der Existenz
des Objekts, sondern können auch einen Eindruck von der Qualität des
Angebots geben.

Nur angefragt oder schon gebucht?

Für die
Buchung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im Internet bestehe
kein Widerrufsrecht, betont Schulze-Wethmar. Deshalb sei es wichtig,
beispielsweise bei der Kontaktaufnahme über ein auf der Seite
hinterlegtes Formular genau hinzuschauen: “Wer nur eine unverbindliche
Anfrage schicken möchte, sollte sich vergewissern, dass es sich nicht um
ein Buchungsformular handelt.” Das sei leider nicht immer auf den
ersten Blick zu erkennen. Bei der Entscheidung für eine Ferienunterkunft
spielt in den meisten Fällen auch der Preis eine Rolle. Für Vergleiche
sollten neben dem Übernachtungspreis auch die Nebenkosten beachtet
werden. Das ist auch für den späteren Aufenthalt wichtig. So kann
beispielsweise die Endreinigung bereits im Preis enthalten sein oder
extra berechnet werden – in manchen Fällen nur dann, wenn man nicht
selbst putzt. Auch die Kosten für Strom und Wasser können pauschal oder
nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. “Wird keine
Pauschale angesetzt, sollten Urlauber zur Kontrolle zu Beginn und am
Ende des Aufenthalts die Zählerstände notieren”, rät Schulze-Wethmar.

Mietrecht oder Reiserecht

Bei
Problemen mit der Unterkunft oder Reklamationen muss man sich in der
Regel direkt an den Vermieter wenden. In manchen Fällen übernimmt auch
der Vermittler diese Rolle, was aus dem Vertrag hervorgehen sollte.
Welche Ansprüche bei einer Reklamation bestehen, wie und wo diese
durchzusetzen sind, hänge vom Einzelfall ab, betont Schulze-Wethmar:
“Bei einem Vertrag mit einem privaten Vermieter oder einem reinen
Vermittler kommt in der Regel das Mietrecht und nicht das Reiserecht zur
Anwendung.”

Anders sieht es jedoch bei den bekannten großen
Ferienhausanbietern und bei Veranstaltern aus. “In der Rechtsprechung
wird in der Regel bei einem mit diesen Unternehmen geschlossener Vertrag
das Pauschalreiserecht analog angewendet”, erläutert Dunja Richter,
Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Das
gelte selbst dann, wenn ausschließlich das Ferienhaus oder die
Ferienwohnung und keine weitere Leistung dort gebucht worden seien,
betont die Verbraucherschützerin. Für die Gerichte steht in solchen
Fällen anstelle des gewerblichen Mietverhältnisses der Reisecharakter im
Vordergrund.

Autor: Redaktion/ dapd/ Ralf Johnen