Legionellenprüfung: Untersuchung des Trinkwassers ist Pflicht

Legionellenprüfung: Nur zertifizierte Fachleute dürfen die Wasserproben entnehmen. / copyright: Minol / akz-o
Legionellenprüfung: Nur zertifizierte Fachleute dürfen die Wasserproben entnehmen.
copyright: Minol / akz-o

Am 31. Dezember 2013 mussten Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern, die Großanlagen zur Trinkwassererwärmung vorweisen, ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht dazu.

In Zukunft ist eine solche Prüfung dann alle drei Jahre notwendig. Das alles verlangt die Trinkwasserverordnung, die 2012 überarbeitet wurde. Wer bis jetzt nicht aktiv war, sollte schnell handeln und einen Dienstleister beauftragen.

Nur zertifizierte Fachleute zugelassen

Nur zertifizierte Monteure, zum Beispiel von Minol, dürfen die Legionellenprüfung durchführen. Vor der ersten Untersuchung sind entsprechende Vorbereitungen notwendig: Zum einen muss ein Fachmann das Gebäude begehen und schauen, ob an den richtigen Stellen die passenden Zapfhähne für die Entnahme der Wasserproben vorhanden sind. Oft ist dann ein weiterer Termin notwendig, bei dem ein Handwerker fehlende Zapfhähne installiert. Dafür muss meist das Wasser kurz abgestellt werden, was wiederum den Mietern mitzuteilen ist. 

“Wer noch keine Legionellenprüfung beauftragt hat, für den wird es jetzt allerhöchste Zeit”, sagt Frank Hinderer, Experte für die Legionellenprüfung bei Minol. Der Dienstleister für die Immobilienwirtschaft bietet die technische Vorbereitung der Trinkwasseranlage und die Legionellenprüfung als Gesamtpaket an.

Schon bei der Begehung des Gebäudes werden fehlende Entnahmestellen eingerichtet. Dank einer speziellen Technik geschieht das im laufenden Betrieb. Das Wasser wird nicht abgestellt, die Mieter haben keine Nachteile. Die Wasserproben werden fachgerecht entnommen und in akkreditierten Laboren untersucht. Im Falle einer Grenzwertüberschreitung wird wie vorgeschrieben das Gesundheitsamt informiert. So erfüllt der Vermieter ohne Aufwand seine rechtliche Pflicht.

Weitere Informationen unter www.minol-legionellenpruefung.de.

Autor: Redaktion / akz-o