Vor Auslandsstudium über Anerkennung von Abschlüssen informieren

Ein Auslandsstudium ist in der Regel immer eine Bereicherung - fachlich wie persönlich. / copyright: Robert Kneschke - Fotolia.com
Ein Auslandsstudium ist in der Regel immer eine Bereicherung – fachlich wie persönlich.
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Ein Auslandsstudium ist in der Regel immer eine Bereicherung – fachlich wie persönlich. Studenten sollten bei der Auswahl einer ausländischen Hochschule oder Universität allerdings darauf achten, dass ihre dort erbrachten Leistungen problemlos ins hiesige System übertragen werden können.

“Wir empfehlen, sich schon
vorab zu informieren, ob die Abschlüsse an der ausgewählten Hochschule
in Deutschland auch anerkannt werden”, sagt Friederike Oelmann,
Abteilungsleiterin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der
Kultusministerkonferenz
(KMK) in Bonn.

Die KMK hat in dem
Informationsportal www.anabin.kmk.org weltweit über 25.000 Hochschulen und
Universitäten zusammengestellt. Studenten, die eine anerkannte
Universität im Ausland suchen, können in diesem Portal die für sie
passende Institution auswählen. Die Datenbank ist nach Ländern geordnet,
und es sind alle Einrichtungen gekennzeichnet, deren Abschlüsse in
Deutschland anerkannt werden. Auf der Internetseite werden Studenten
auch fündig, wenn sie Informationen zur Wertigkeit und Vergleichbarkeit
ihres Auslandsabschlusses benötigen. Die Eintragungen in “anabin” haben
zwar Empfehlungscharakter, aber “in der Regel folgen die hiesigen
Hochschulen und Arbeitgeber diesen Empfehlungen”, sagt Oelmann.

Für
die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse zum Zwecke des weiteren
Studiums sind deutsche Hochschulen und Universitäten zuständig, zum
Zwecke der Berufsaufnahme in Deutschland die nach Bundes- oder
Landesrecht zuständigen Stellen. Abschlüsse von Auslandsstudiengängen
oder -ausbildungen, die in Deutschland mit einer Staatsprüfung
abgeschlossen werden wie Medizin, Pharmazie, Lehramt und Jura, müssen
hier von staatlichen Prüfungsämtern anerkannt werden. Bei Fragen können
sich die Hochschulen auch an die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen wenden.

“Als Gutachterstelle für Behörden und Hochschulen
können wir allerdings keine Empfehlungen zur Anerkennung von
Hochschulabschlüssen gegenüber den Studenten selbst abgeben, sondern sie
nur an die jeweils zuständige Stelle verweisen”, sagt Oelmann. Eine
Ausnahme bildet die kostenpflichtige Zeugnisbewertung der Zentralstelle,
die für ausländische Hochschulabschlüsse in sogenannten
nichtreglementierten Berufen angeboten wird.

Nähere Informationen findet
man unter www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.

Auch wer nur ein
Semester oder Studienjahr an einer ausländischen Hochschule absolvieren
will, sollte eine anerkannte auswählen, rät die Abteilungsleiterin. Für
die Anrechnung dort belegter Kurse ist dann die Heimathochschule
zuständig. Wichtig ist, dass die anzurechnenden Fächer an der
ausländischen Hochschule abgeschlossen werden und entsprechend
dokumentiert sind. Studenten sollten bei der Auswahl der Kurse außerdem
darauf achten, dass diese auf der Ebene ihres hiesigen Studiengangs
liegen.

“Wer zum Beispiel in Deutschland in einem Masterstudiengang
studiert, kann darauf nicht Studienleistungen aus einem ausländischen
Bachelorkurs angerechnet bekommen”, stellt Oelmann klar. Bei Fragen zur
Anrechenbarkeit von einzelnen Kursen kann sich die deutsche Hochschule
im Zweifel auch an die Zentralstelle der KMK wenden.

Autor: Redaktion / dapd