Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 20. Juli 2011 zurückgewiesen.
In dem Urteil des Verwaltungsgerichts war die luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für die Rettungshubschrauberstation auf dem Kalkberg bestätigt worden (AZ 4 K 7876/08).
Mit der Zurückweisung des Antrages der Kläger, eine Berufung zuzulassen, ist die luftverkehrsrechtliche Genehmigung jetzt bestandskräftig. Die Stadt Köln kann diese nun uneingeschränkt verwenden sowie die Planung und den Bau der Rettungshubschrauberstation weiter verfolgen. Dabei verfolgt die Stadt Köln auch das Ziel, zukünftig durch lärmmindernde Maßnahmen, wie eine veränderte Gestaltung der Waldecker Straße, den Einbau sogenannten “Flüsterasphalts” auf der Stadtautobahn B 55a sowie Veränderungen am westlichen Tunnelende der Stadtautobahn, die heutige Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürgern in Buchforst und Kalk-Nord zu verringern.
Auf dem Landeplatz Kalkberg sollen der Rettungshubschrauber “Christoph III” und der Intensivtransporthubschrauber “Christoph Rheinland” stationiert werden.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.