Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz – Wie man sich für den Notfall rundum absichert

Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz – Wie man sich für den Notfall rundum absichert / copyright: Murat BAYSAN - Fotolia.com
Reiseschutz ist nicht gleich Reiseschutz – Wie man sich für den Notfall rundum absichert
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Im Dschungel der Versicherungen rund um das Thema Reisen ist es für Verbraucher oft nicht leicht, das passende Versicherungsprodukt zu finden. Schließlich muss eine Versicherungen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein, d.h. sowohl zum Versicherten als Person passen, als auch zu seinen Reisevorhaben.

Nicht zuletzt will man als Versicherter eine Versicherung mit günstigen Konditionen genießen, zugleich aber für alle Eventualitäten gerüstet sein.

Wir stellen im Folgenden die wichtigsten Reiseversicherungen vor, denn neben Reiserücktrittsversicherung oder Auslandskrankenversicherung können auch die Reisekrankenversicherung oder eine Reisegepäckversicherung sinnvoll sein.

Die Versicherung für den unerwarteten Reiserücktritt

Für den Fall, dass man eine Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten kann, sollten Reisende eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Denn schon vor dem Beginn einer Reise können Krankheiten auftreten oder sich Unfälle ereignen, die den Antritt einer Reise unmöglich machen. Als Schadensfälle gelten schwere Erkrankungen des Reisenden selbst sowie einer zur Familie des Versicherten gehörenden Person. Die genauen Bedingungen für das Greifen der Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich jedoch von Versicherer zu Versicherer, sodass man sich im Vorfeld genauestens informieren sollte. Die Allianz Reiseversicherung etwa hilft im Notfall bei Impfunverträglichkeiten, dem Verlust des Arbeitsplatzes durch eine unvorhersehbare betriebsbedingte Kündigung, unerwarteten Schäden am Eigentum wie Sturm, Feuer oder Hochwasser sowie der Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung.

Doch was genau ist die Aufgabe einer Versicherungsgesellschaft im Schadensfall? Wer eine Reise nach der Buchung nicht antritt, der muss damit rechnen, dass der Reiseveranstalter hohe Stornogebühren in Rechnung stellt. Bis zu 100 Prozent des Preises einer Reise darf der Veranstalter dabei geltend machen. Reisende mit einer Reiserücktrittsversicherung bekommen im Bedarfsfall die Stornokosten durch ihre Versicherung ersetzt, weshalb ihnen kein finanzieller Schaden entsteht.

Eine Versicherung bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland

Die Auslandskrankenversicherung schützt Reisende im Auslandsurlaub vor hohen Arzt- und Krankenhauskosten. Doch nicht nur unvorhergesehene Krankheitskosten auf der Reise werden durch den Versicherer übernommen, auch die Gebühren für einen medizinischen Rücktransport leistet die Versicherung, etwa dann, wenn ein Reisender aus Krankheitsgründen zurück nach Deutschland gebracht werden muss. Viele Menschen meinen, dass sie durch ihre gesetzliche Krankenversicherung auch auf Reisen rundum abgesichert sind. Doch das ist ein Irrglaube. Gerade dann, wenn man das europäische Ausland verlässt, ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich. Denn die gesetzlichen Kassen treten nur für Fälle der medizinischen Versorgung in Staaten ein, die im sogenannten Schengen-Abkommen benannt sind. Wenn in Länder reist, die kein solches Sozialabkommen mit Deutschland geschlossen haben, der muss im Notfall sämtliche Behandlungen selbst bezahlen.

Die Versicherung für umfänglichen Schutz

Wer sich ohne Reisekrankenversicherung auf den Weg ins nächste Urlaubsabenteuer macht, der geht ein großes Risiko ein. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen längst nicht bei allen Schadensfällen und nicht alle Behandlungskosten, die nach Unfall oder Krankheit auf Reisen anfallen können. Zudem gilt der Versicherungsschutz durch die gesetzlichen Kassen nicht weltweit. Mit einer Reisekrankenversicherung sind Reisende in nahezu jedem Land der Welt versichert. Beliebte Regionen deutscher Urlauber wie Ägypten oder Tunesien können für Reisende ohne Reisekrankenversicherung zur Gefahr werden, denn hier sind sie schlichtweg nicht krankenversichert. Im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls bedeutet dies nicht nur ein gesundheitliches Wagnis, sondern auch ein finanzielles. Sollten Behandlungskosten im Ausland zudem kostenintensiver ausfallen als vergleichsweise in Deutschland, so übernimmt die Reisekrankenversicherung die Differenz. Diese müssen Reisende selbst tragen, wenn keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.

Grundsätzlich sollte jede Reise, egal wie kurz oder lang, nah oder fern sie ausfallen soll, im Vorfeld gut organisiert werden. Für jede Reisesituation finden Verbraucher eine passende Versicherung, oft bieten Versicherer auch Kombiprodukte an, sodass Sie einen Rundumschutz genießen können.