Immer mehr in Mode kommen die elektronischen Zigaretten. Bürgerinnen und Bürger, die glauben, das Rauchverbot in Gastsstätten gelte für die so genannten “E-Zigaretten” nicht, irren jedoch.
“Das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz hat zum Ziel, vor Gesundheitsgefahren durch das Rauchen zu schützen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Verwendung von E-Zigaretten keineswegs gesundheitlich unbedenklich. Damit finden die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese elektrischen Zigaretten uneingeschränkt Anwendung,” so Stadtdirektor Guido Kahlen.
Das Ordnungsamt wird somit auch bei der Verwendung von Elektronikzigaretten in Kneipen und Gaststätten nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW vorgehen und Verstöße mit der Festsetzung von Bußgeldern und der Androhung von Zwangsgeldern ahnden. Gastwirtinnen und -wirte, die bisher drauf vertraut haben, die Benutzung der E-Zigaretten in ihren Gastronomien dulden zu können, sollten ihre Kundinnen und Kunden unbedingt darauf hinweisen und in ihren Betrieben den Gebrauch von elektronischen Zigaretten ausschließen.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.