Praktikumsplatz anhand des Aufgabengebiets auswählen

Bei der Wahl des geeigneten Praktikumsplatzes sollte man sich Mühe geben. / copyright: bbroianigo/ pixelio.de
Bei der Wahl des geeigneten Praktikumsplatzes sollte man sich Mühe geben.
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Die Berufswelt unterscheidet sich grundlegend vom Leben an Schulen und Unis. Um nach dem Abschluss keinen Kulturschock zu erleiden, sollte man seine Ausbildung daher mit Praktika ergänzen.

«Es ist heutzutage besonders sinnvoll, schon früh Praktika zu machen», sagt Gerhard Winkler, Bewerberberater aus Berlin. Schon während der Schulzeit könne man so erste Berufserfahrungen sammeln und möglicherweise Kontakte für den späteren Ausbildungsplatz knüpfen.

«Durch ein Praktikum kann man herausfinden, ob man überhaupt in der Lage ist, den Job zu machen, für den man sich interessiert», sagt Winkler. Gerade Jugendliche lernten durch den Einsatz in einer Firma außerdem, sich in einer Arbeitsumgebung zu bewegen, Hierarchien zu respektieren und weisungsgebunden zu arbeiten. «Potenzielle Arbeitgeber kann man mit einem Praktikumszeugnis später von seinen praktischen Fähigkeiten überzeugen», sagt Winkler.

Bei der Wahl des geeigneten Praktikumsplatzes sollte man sich Mühe geben. «Viele entscheiden sich für eine Praktikumsstelle, weil sie gut bezahlt wird, weil sie nah beim Heimatort liegt oder weil das Unternehmen besonders bekannt ist», bemängelt der Bewerberberater. Dabei sei viel wichtiger, dass man in der Institution die Aufgaben umsetzen kann, die einen interessieren, und später vielleicht sogar seine Diplomarbeit dort ansiedeln kann. Gerhard Winkler empfiehlt, entweder eine kleine Firma auszuwählen oder eine größere, die trotzdem gut genug strukturiert ist, um gute Praktikanten zu erkennen und zu fördern. «Man sollte nicht einfach einer von vielen sein.»

Der Experte rät Praktikanten dringend, vor dem Antritt ihrer Stelle auf einem schriftlichen Praktikumsvertrag zu bestehen. «Darin sollte beispielsweise festgehalten werden, was die Ziele des Praktikums sind, ob der Einsatz vergütet ist, ob es eine Kündigungsfrist gibt und dass der Praktikant ein Anrecht auf ein Praktikumszeugnis hat», sagt Gerhard Winkler. Ohne so eine schriftliche Vereinbarung laufe man Gefahr, nur für Hilfsarbeiten herangezogen zu werden oder das versprochene Gehalt niemals zu bekommen.

Autor: ddp-Korrespondent Ulrich Breitbach