Das Drama um den nach einem Lawinenunfall im Koma liegenden niederländischen Prinzen Friso hat die Debatte über Sterbehilfe neu entfacht. Auch in Deutschland kann die passive Sterbehilfe zulässig sein – aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht.
Patienten-Autonomie: Patientenverfügung ist bindend
Die Angehörigen sind dagegen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München, erläutert: “Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben.” Der Bevollmächtigte müsse dann, so Wolfgang Putz, mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen: “Unabhängig vom Stadium der Erkrankung gelten die Festlegungen ohne Wenn und Aber.” Voraussetzung seien eindeutige Aussagen für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation. Halte sich der Arzt nicht an die Verfügung, könne der Bevollmächtigte Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.
Vorsorge für den letzten Gang
Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen. “So eine Versicherung deckt die Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene Ausgaben ab”, erläutert Andrea König-Uber von den Ergo Direkt Versicherungen die Vorteile. “Man kann auf diese Weise eine angemessene Bestattung sicherstellen und die entsprechenden Vereinbarungen direkt mit dem Bestatter treffen. Und die Hinterbliebenen werden dabei finanziell entlastet.”
Autor: Redaktion/ djd / HDI Versicherung AG