Mit dem “Optionsrecht” zur Staatsbürgerschaft und anderen ausländerrechtlichen Themen beschäftigt sich seit heute die “Frühjahrstagung” der Ausländerbehörden in Köln. Stadtdirektor Guido Kahlen konnte im Rautenstrauch-Joest-Museum die Vertreter von Bundes- und Landesbehörden sowie der Städte begrüßen.
Diskutiert wurde die künftige gesetzliche Möglichkeit, dass gut integrierte Jugendliche eine Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungszwecke erhalten sollen. In dieser Regelung, sieht die Bundesregierung eine Verlängerung des bisherigen Bleiberechts. In Köln können lediglich 200 Personen von dieser Regelung profitieren.
Bemängelt wurde eine fehlende Regelung für die Personen, die zum 31. Dezember 2011 ihren Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert haben. Ohne eine solche Regelung würden diese Menschen wieder in den Status der Duldung zurückfallen.
Von dem neuen elektronischen “Aufenthaltstitel” in Form einer neuen Karte im Scheckkartenformat erwarten die Verwaltungen einen erheblichen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand. Zum 1. September 2011 sollen alle Ausländerinnen und Ausländer diese Karte erhalten. Allein 17 neue Stellen müssen dafür in Köln geschaffen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Stadt Köln stellt im Jahr rund 40.000 Aufenthaltstitel aus. Die Menschen müssen für die Erteilung oder Verlängerung zweimal vorsprechen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Vorsprachen alleine für diese Aufgabe auf 80.000 pro Jahr. Neben den vielen anderen Aufgaben der Ausländerbehörde muss dies bewältigt werden. Bisher sprachen pro Jahr rund 70.000 Menschen in der Ausländerbehörde vor. Insgesamt erhöht sich das Publikumsaufkommen auf weit über 100.000 Vorsprachen pro Jahr.
Besonderes Augenmerk legt Stadtdirektor Guido Kahlen auf das Optionsrecht. Die jungen Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten entscheiden.
“Es ist für diese jungen Leute gar nicht so einfach, wenn sie mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern erworben haben. Sie fühlen sich in der Regel als Deutsche. Durch die gesetzliche Regelung werden sie nunmehr an ihre zweite Staatsangehörigkeit erinnert und müssen eine Entscheidung treffen. Hier ist es wünschenswert, den jungen Menschen die Entscheidung zu erleichtern. Auch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit ist denkbar”, so Stadtdirektor Guido Kahlen.
In Köln wurde die Erfahrung gemacht, dass sich bisher alle sogenannten “Optionskinder”, die sich gemeldet haben, für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben. Bisher wurden rund 400 Personen angeschrieben, gemeldet haben sich bisher 240, das ergibt 61 Prozent.
“Das ist ein erfreuliches Ergebnis, spricht es doch auch für die Offenheit der Kölner Stadtbevölkerung,” so Kahlen weiter.
Auf die Tagungsteilnehmer wartet neben dem Erfahrungsaustausch auch ein Kulturprogramm mit Führungen durch das Rautenstrauch-Joest-Museum, die Archäologische Zone und das Praetorium.
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.