EU-Kommission zieht Schlussstrich: Letztes Verfahren um Kölner Messehallen eingestellt

 Die Europäische Kommission hat das letzte Kapitel ihrer Verfahren gegen die Stadt Köln um den Neubau der Kölner Messehallen geschlossen. / copyright: www.koelnmesse.de
Die Europäische Kommission hat das letzte Kapitel ihrer Verfahren gegen die Stadt Köln um den Neubau der Kölner Messehallen geschlossen.
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Die Europäische Kommission hat das letzte Kapitel ihrer Verfahren gegen die Stadt Köln um den Neubau der Kölner Messehallen geschlossen: Im Juli hat sie auch das beihilfenrechtliche Beschwerdeverfahren gegen Deutschland eingestellt.

Nachdem im April 2012 bereits das Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen europäisches Vergaberecht eingestellt wurde, sind nun keine Verfahren vor der Europäischen Kommission zu den Kölner Messehallen mehr anhängig.

Offen ist weiterhin der Rechtsstreit mit dem Esch-Fonds über die Konsequenzen der von der Stadt Köln erklärten Beendigung des Mietvertrages, dem die Koelnmesse auf Seiten der Stadt beigetreten ist. In diesem Zusammenhang wird neben anderen rechtlichen Aspekten erneut die Frage eine Rolle spielen, ob die ursprünglich mit der Stadt Köln vereinbarte Miethöhe eine “Beihilfe” zugunsten des Esch-Fonds enthält. Hierüber hat die Europäische Kommission mit der Einstellung ihres Vorprüfverfahrens noch keine verbindliche Entscheidung getroffen.

Das europäische Recht verbietet die Begünstigung eines bestimmten Unternehmens aus staatlichen Mitteln, weil dadurch der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerrt würde. Die Gewährung einer verbotenen Beihilfe kann zur Nichtigkeit eines Vertrages führen. Die Entscheidung der Kommission, das Vorprüfungsverfahren einzustellen, ist auch vor diesem Hintergrund konsequent, weil der Aspekt einer Beihilfengewährung ja bereits Gegenstand des laufenden gerichtlichen Verfahrens in Deutschland ist. Die Kommission hatte deshalb keinen Anlass mehr, das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland zu beanstanden.

Im Klageverfahren des Esch-Fonds gegen die Stadt Köln über die Frage der Mietzahlung für die neuen Messehallen hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln im März 2012 die Berufung des Esch-Fonds gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. August 2011 zurückgewiesen. Der Esch-Fonds hat gegen diese Entscheidung mittlerweile Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, die das Gericht aber nur in Teilen zugelassen hat. Wegen der nicht anerkannten Klageteile hat der Esch-Fonds eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Eine Entscheidung darüber wird nach Auskunft des BGH nicht vor Anfang November fallen.

Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ Ähzebär un Ko e.V.