Prozess um groß angelegte Gemäldefälschungen beginnt in Köln

Einer der spektakulärsten Kunstskandale der vergangenen Jahrzehnte beschäftigt ab Donnerstag (1. September, 09.15 Uhr) das Landgericht in Köln. / copyright: Christoph Papsch / ddp
Einer der spektakulärsten Kunstskandale der vergangenen Jahrzehnte beschäftigt ab Donnerstag (1. September, 09.15 Uhr) das Landgericht in Köln.
copyright: Christoph Papsch / ddp

Einer der spektakulärsten Kunstskandale der vergangenen Jahrzehnte beschäftigt ab Donnerstag (1. September, 09.15 Uhr) das Landgericht in Köln. Angeklagt sind zwei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 52 und 64 Jahren.

Jede Menge falscher Expressionisten -  Affäre bedeutet schweren Schlag für Kunsthandel

Ihnen soll es gelungen sein, über Jahre Sammler, Kunsthändler und Experten mit angeblichen expressionistischen Meisterwerken zu täuschen und so elf Fälschungen lukrativ zu verkaufen. Bei drei weiteren Fällen blieb es lediglich beim Versuch.

Insgesamt haben die Angeklagten laut Kölner Staatsanwaltschaft 15,8 Millionen Euro ergaunert. «Wir legen ihnen daher gewerbsmäßig begangenen Betrug und Urkundenfälschung zur Last», sagt Oberstaatsanwalt Günther Feld.

Legende um die Fälschungen aufgebaut

Bei den Angeklagten handelt es sich um die Enkeltochter des 1992 in Köln verstorbenen Unternehmers Werner Jägers, ihre Schwester und ihren Ehemann sowie ein Enkelsohn des 1957 verstorbenen Wilhelm Knops.

Das in Freiburg und am Niederrhein lebende Quartett hat den Ermittlern zufolge mit genau festgelegten Rollen gehandelt. Schließlich konnte das kriminelle Geschäft nur funktionieren, wenn sie die Herkunft, die sogenannte Provenienz, der angeblich herausragenden Werke schlüssig erklärten. Die Schwestern Helene B. und Jeanette S. gaben an, die Arbeiten in der Sammlung ihres Großvaters Werner Jägers gefunden zu haben. Der Kaufmann habe die Werke wiederum vom bekannten jüdischen Kunsthändler Alfred Flechtheim erworben, wurde behauptet.

Beide Männer hat es tatsächlich gegeben, sonst scheint aber wenig an der Geschichte wahr zu sein. Die Fälschungen selbst soll der Ehemann von Helene B. gemalt haben und zwar auf einem so hohen Niveau, dass viele Experten getäuscht werden konnten.

Der vierte Angeklagte will die Kunstwerke im Besitz seines verstorbenen Großvaters Wilhelm Knops gefunden haben, der wiederum angeblich ein guter Bekannter von Werner Jägers gewesen sein soll. Das Quartett sei sehr geschickt vorgegangen, heißt es in Ermittlerkreisen. Nur in größeren zeitlichen Abständen seien die gefälschten Arbeiten auf dem Kunstmarkt aufgetaucht. Dabei sollen die Angeklagten den Umstand genutzt haben, dass viele Arbeiten der Expressionisten zwar in deren Werkverzeichnissen abgebildet wurden, tatsächlich aber verschollen sind.

Gescheitert ist das Quartett unter anderem an einer Kleinigkeit: Um die angebliche Herkunft der Bilder zu belegen, hatten sie auf deren Rückseite ein Etikett der Galerie Flechtheim angebracht. Ein Flechtheim-Experte allerdings erkannte sofort, dass dieser Aufkleber plump gefälscht war.

Peinlich ist der Fall auch für den internationalen Kunsthandel. Die von ihnen beauftragten Experten hatten die meisten Falsifikate nicht durchschaut – das führte dazu, dass renommierte Häuser, wie etwa das Kölner Auktionshauses Lempertz, die Werke bei Versteigerungen auf den Markt brachten.

Fälschungen auf einer neuen Ebene

Für Henrik Hanscheid, Chef der über 150 Jahre alten Kunsthandlung Lempertz, ist das ein Alptraum: «Wir sind wie Sotheby’s, Christie’s sowie zahlreiche Kunsthändler und Experten auf raffinierte Weise getäuscht worden.» Mangelnde Professionalität will er sich nicht vorwerfen lassen: «Als eines der führenden internationalen Auktionshäuser mit langer Tradition steht Lempertz für Sorgfalt, Verlässlichkeit und Vertrauen.»

Aus heutiger Sicht würde man aber allerdings weitere naturwissenschaftliche Untersuchungen der Bilder anordnen. Fälschungen hätten mit der «Sammlung Werner Jägers» eine neue Ebene erreicht: «Sie lieferten künstlerisch hervorragend gemachte Bilder inklusive vollständiger Provenienz, die den familiären Hintergrund und kunsthistorischen Kontext umfasste.»

Das Kölner Landgericht hat zunächst 40 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird für März 2012 gerechnet.

Autor: Redaktion / dapd / http://bvap.de