Die Überschwemmungen in Deutschland sorgten nicht nur für Opfer innerhalb der Region auch einige Hochwasser-Touristen erlitten Schäden an ihren Autos, als sie die Katastrophen-Regionen besuchten. Deshalb untersuchte der ADAC, wann die Versicherung Autoschäden durch Wasser bezahlt und wann nicht.
Die Kaskoversicherung bezahlt nicht, wenn der Autofahrer trotz Hochwasser-Warnung sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt. Laut ADAC handelt er in einem solchen Fall grob fahrlässig.
Das gleiche gilt für Verhaltensweisen, die übermütige Hochwasser-Touristen immer wieder an den Tag legen: Wer eine erkennbar überflutete Straße, aber auch eine unter Wasser stehende Unterführung durchquert, kann nicht mit Ersatz des Schadens rechnen.
Hat sich der Autofahrer nicht grob fahrlässig verhalten, deckt die Teilkasko nach Angaben des ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung einer Überschwemmung ab. Dann, zum Beispiel, wenn ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt wird.
Das gleiche gilt für Schäden am Fahrzeug durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden, so der Automobilclub. Dringt das Wasser allerdings in den Motor ein und verursacht einen so genannten Wasserschlagschaden, wird das als Unfall gewertet, hier zahlt nur eine Vollkasko-Versicherung.