Fast vier Jahrhunderte lang blieb die Rechtsverfassung der Stadt Köln, die sogenannten „Statuten von 1437“, in denen die Stadt Köln dem Kölner Erzbischof Rechte abgetrotzt hatte und zum Beispiel den Frauen mehr Rechte verschaffte, gültig.
Dieses Dokument gehört zu den wertvollen Schätzen des Historischen Archivs, das durch den Einsturz des Archivgebäudes erheblich in Mitleidenschaft gezogen wurde. Circus-Roncalli-Chef Bernhard Paul, selbst engagierter Sammler mit eigenem Archiv, wird die Restaurierung dieser „Statuten von 1437“ finanziell und eine „Patenschaft“ über dieses Werk übernehmen.
Bernhard Paul wird am Dienstag, 29. April 2014, um 14 Uhr, Oberbürgermeister Jürgen Roters seine Patenschaftserklärung abgeben und gleichzeitig seine Mitgliedschaft im Förderverein „Freunde des Historischen Archivs Köln“ erklären.
Als kleines „Dankeschön“ wird ihm Oberbürgermeister Roters eine Bilddokumentation über die inzwischen abgeschlossenen Restaurierungsarbeiten an den „Statuten“ überreichen.
Die Restaurierung wurde 2012 in circa 84 Arbeitsstunden durchgeführt. Etwa vierzig Jahre nach dem Verbundbrief wurde mit den „Statuten von 1437“ die Kölner Stadtverfassung erweitert. Sie regelten vor allem die Gerichtsverfassung und grenzten stärker die weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit voneinander ab. So trugen die Statuten zur Steigerung der Rechtssicherheit bei. Sie waren Voraussetzung und wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Stadtverfassung.
Durch die Stadtgeschichte Kölns zieht sich ein Konflikt zwischen der Bürgerschaft und dem Erzbischof. Die formale Stadtherrschaft lag zwar beim Erzbischof, doch stärkten die Statuten die Macht des Rates. Zum Beispiel beanspruchte nunmehr der Rat das „Festnahmerecht“ und das „Ermittlungsverfahren“ – dies war bedeutend für die Gerichtsprozesse und für die strafrechtliche Verfolgung von Aufständischen bis zur Hinrichtung. Die Statuten räumten Frauen eine teilweise gleichberechtigte Teilhabe am Geschäftsverkehr ein.
Die damals neugefassten Statuten blieben bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gültig. Die hohe und dauerhafte praktische Bedeutung der „Statuten von 1437“ führte dazu, dass sie immer wieder abgeschrieben und in aktualisierte Sammelbände zur Stadtverfassung aufgenommen wurden. Das Historische Archiv verfügt daher über eine ganze Reihe von Fassungen. Die vorliegende fällt durch ihre vergleichsweise aufwändige Herstellung auf, ablesbar z.B. an Zierinitialen am Textbeginn. Nach dem Einsturz befand sich das Dokument in einem extrem beschädigten Zustand.
Bernhard Paul, Geschäftsführer der Circus Roncalli GmbH, ist selbst leidenschaftlicher Sammler mit einem eigenen Archiv und weiß um die Bedeutung des Aufbewahrens zeitgeschichtlicher Dokumente und Zeugnisse vielfältiger Art.
Neben der finanziellen Unterstützung des Historischen Archivs wird er auch Mitglied des Fördervereins „Freunde des Historischen Archivs der Stadt Köln e.V.“
Autor: Redaktion/ Stadt Köln/ ver.di